LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Spanien
EIN- UND AUSREISE
EU-Bürger benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung. Für potenziell als gefährlich geltende Hunde (z.B. Pitbull-Terrier oder Rott¬weiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang. Weitere Informationen können Sie den Reisetipps (siehe Punkt „Bordbibliothek“) entnehmen.
a) T-0 Steuer/Leuchtturmsteuer:
Von Transitgästen sowie Bootseignern mit einem Jahresliegeplatz muss die „Tasa por Servicio Senalizacion Maritima“ (Leuchtturm-/Seezeichen-Steuer) bezahlt werden. Diese beträgt für Schiffe unter 7 m Länge 10 Euro pro Quadratmeter, für Schiffe ab 7 m Länge 4 Euro pro Quadrameter.
b) Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculación):
Für Boote über 8 m Kiellänge wird die Anmeldesteuer erhoben. Deutsche Staatsbürger, die einen Wohnsitz in Spanien gemeldet haben oder eine spanische Steuernummer besitzen oder sich mehr als 183 Tage in Summe im Kalenderjahr in Spanien aufhalten oder deren Boot unter spanischer Flagge fährt, müssen die Anmeldesteuer in Höhe von 12 %, auf den Kanaren 11 %, des Bootswertes zahlen.
c) G-5 Steuer/Infrastruktur- und Dienstleistungsteuer:
Diese Steuer wird zusammen mit Liegebühren erhoben.
BOOTSDOKUMENTE
Wenn Sie in Ihrem eigenen Boot unterwegs sind, müssen Sie bei der Hafeneinfahrt die entsprechenden Papiere vorzeigen, die Ihren Besitz gemäß Meldeland und Flagge sowie einen gesetzlichen Versicherungsschutz beweisen. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.
Ebro
Wenn Sie den Ebro befahren möchten, benötigen Sie eine spanische Zulassung für Ihr Boot. Auf dem Fluss sind alle Bootstypen, egal ob mit oder ohne Motor, ausgenommen Belly Boote – diese werden als „Schwimmhilfe“ anerkannt und müssen bei folgender Behörde registriert werden:
Confederación Hidrográfica del Ebro
Registro General
Paseo de Sagasta 24-28
50071 – Zaragoza (ESPAÑA)
iber.chebro.es/webche/declaracionResponsable.aspx
Folgende Dinge benötigen Sie für eine erfolgreiche Zulassung:
- Versicherungsbestätigung (Versicherungsgesellschaft und Nummer); für Schlauchboote ist eine private Haftpflicht ausreichend
- Alle Daten vom Boot, d.h. Länge, Breite, Typ, Seriennummer, max. Motorisierung, max. Personen (siehe Typenschild)
- Daten vom Motor, d.h. Typ, PS, Seriennummer
- Personendaten und Adresse (Kopie Personalausweis Vorder- u. Rückseite)
Hinweis: Es dürfen nur Elektromotoren, 4-Takt Benzinmotoren und 2-Takt nur mit direkter Einspritzung verwendet werden. Ältere 2-Takt Motoren, die noch von Hand mit einem Gemisch befüllt werden, sind nicht gestattet. Die Motorleistung darf max. 150 PS sein.
Eine Registrierung dauert unterschiedlich lang. Bitte rechnen Sie mit rund 8 Wochen (ohne Gewähr). Wenn Ihr Boot einmal registriert ist, gilt die Zulassung 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Zulassung verlängert werden.
Ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote wird verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.
Luftkissen- und Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge unterliegen besonderen Kontrollen: Sie müssen ihre Navigationspläne mitteilen, ihre HSC-Kennzeichnung muss von der Luft aus zu sehen sein und sie dürfen nur an bestimmten Stellen anlegen.
BEFÄHIGUNGSNACHWEISE
Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Sofern eine Sprechfunkanlage an Bord ist muss ein Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt vorliegen.
Sonstige Lizenzvorschriften
Für eine Signalpistole und die dazugehörende Munition ist der „Europäische Feuerwaffenpass“ erforderlich. Die Munition ist beim Transport getrennt von der Waffe aufzubewahren.
Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
In Spanien ist ein Segel- bzw. Sportbootführerschein notwendig, wenn Sie ein Segelboot von mehr als 6 m Länge oder ein Motorboot von mehr als 5 m Länge und einem mehr als 11,26 kW starken Motor führen möchten. Auch zum Fahren eines Jet-Skis benötigen Sie einen Bootsführerschein (es sei denn, Sie mieten ihn für einen abgegrenzten Parcours).
Grundsätzlich gilt für ausländische Bootsfahrer der entsprechende Führerschein ihres Heimatlandes. Besonderheit: Die spanischen Behörden akzeptieren den deutschen Sportbootführerschein Binnen für die Küstengewässer, einschließlich Mallorca/Balearen, innerhalb der 3 Seemeilen für Boote bis 20 m.
Zum Chartern eines Boots muss im Fall, dass Ihr Bootsführerschein nicht in Spanien ausgestellt wurde, eine Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde vorgelegt werden, die ausweist, dass die Zuständigkeiten denen des ausländischen Scheins entsprechen. Diese Erlaubnis können Sie persönlich oder über die Charterfirma beantragen. Normalerweise ist die Formalität schnell erledigt, da bei den Hafenbehörden Gleichwertigkeitslisten der entsprechenden Scheine vorliegen. Die Bootspapiere werden Ihnen von der Charterfirma ausgehändigt.
BOOTSAUSRÜSTUNG
Vorgeschriebene Ausrüstung
Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften.
Eine Funkanlage ist an Bord nicht vorgeschrieben.
Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen.
Empfohlene Ausrüstung
Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.
TRAILERN VON MOTORBOOTEN
Gespanne
Trailergespanne dürfen folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Kennzeichnung von hinten über das Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten Warntafel. Kennzeichnung von Gespannen länger als 12 m am Heck symmetrisch zur Fahrzeugachse: durch ein großes (130 x 25 cm) oder zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm) – gelb mit rotem Rand.
Geschwindigkeitsbeschränkung
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 90 km/h. Anhänger über 0,75 t 80 km/h.
VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Ausschließlich in Häfen gilt eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt meist 3 bis 5 Knoten, innerhalb der Uferzone (250 m) liegt sie bei 5 Knoten. Badezonen sind dabei zu meiden.
Fahr- und Ausweichregeln
Unter stürmischen Wetterbedingungen sollte die Küste zwischen La Coruna und Cabo Finisterre gemieden werden.
Sicherheitshinweis für die südliche Atlantikküste: Vorsicht vor den Thunfisch-Netzen!
Südlich von Cadiz kann sich der Düseneffekt in der Straße von Gibraltar bemerkbar machen, ebenso herrschen teilweise starke Tidenströme.
UMWELTSCHUTZ
Allgemeiner Hinweis
Sollten die Behörden das Vorhandensein von Elementen an Bord feststellen, die die Meeressicherheit oder die Umwelt gefährden, kann Ihnen das Ankern sowie die Hafenein- und -ausfahrt untersagt werden.
Antifoulingvorschriften
Gemäß der Europäischen Biozid-Richtlinie.
Naturschutzgebiete/Nationalparks
Das Befahren von Nationalparks ist genehmigungspflichtig. Maximal 50 Boote dürfen pro Tag in diese geschützten Gebiete einfahren. Ankern ist verboten, die vorhanden Moorings sind zu benutzen. Landgänge sind nur am Hauptkai erlaubt, an dem mit dem Dinghi angelegt werden darf. Fischen ist verboten, Tauchen nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Aktuelle Informationen online abrufbar unter Google Suchbegriff: „red de áreas marinas protegidas de españa pdf“.
GEFAHREN UND HINDERNISSE
Wetter
Unter stürmischen Wetterbedingungen sollte die Küste zwischen La Coruna und Cabo Finisterre gemieden werden.
Brücken
Es existieren nur wenige Brücken über die Flüsse Cádiz und Seville.
Sonstiges
Sicherheitshinweis für die südliche Atlantikküste: Vorsicht vor den Thunfisch-Netzen!
Südlich von Cadiz kann sich der Düseneffekt in der Straße von Gibraltar bemerkbar machen, ebenso herrschen teilweise starke Tidenströme.
WEITERE WASSERSPORTARTEN
Informationen und Vorschriften zum Sportangeln
Wenn Sie in Spanien das Sportangeln im Meer praktizieren möchten (an Land, in einem Boot oder unter Wasser), sollten Sie wissen, ob es sich um innere oder äußere Gewässer handelt. Davon hängt die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde ab. Für das Sportangeln am Meer in inneren Gewässern benötigen Sie den entsprechenden Angelschein, der von der jeweiligen Autonomen Region ausgestellt wird. Wenn Sie geschützte Arten angeln oder an Wettbewerben teilnehmen möchten, bei denen die genehmigten Fangquoten überschritten werden, brauchen Sie eine Sondergenehmigung des Staatssekretariats für Meeresangelegenheiten. Es sind verschiedene Bestimmungen hinsichtlich der Kategorien, Geräte, Angel- und Schonzeiten, genehmigten Arten und Fangquoten zu beachten sowie bestimmte Einschränkungen wie beispielsweise das Verkaufsverbot für den Fang. Mehr Information über die Beantragung von Jagdscheinen in den verschiedenen Autonomen Regionen erhalten Sie auf der Website für Bürgerinformation der spanischen Regierung: https://goo.gl/8NuU6s
Auf der folgenden offiziellen Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischfang, Ernährung und Umwelt finden Sie Informationen zur Beantragung von Angelscheinen (normal und online), zu den Arten, Einschränkungen und Verbänden im Zusammenhang mit dem Sportangeln in äußeren Gewässern sowie die Kontaktdaten des Staatssekretariats für Meeresangelegenheiten: www.mapama.gob.es/es/pesca/temas/pesca-deportiva-recreo/
Zum Angeln in Flüssen, Bächen, Stauseen etc. ist ebenfalls ein Angelschein notwendig, der von der jeweiligen Autonomen Region ausgestellt wird. Die Fanquoten, Genehmigungen, Fanggebiete, Schonzeiten, Arten und Mindestgrößen sind in jeder Region unterschiedlich. Zur Beantragung des Angelscheins und der Angelgenehmigung (notwendig, um in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit zu angeln) empfehlen wir den Besuch der Website Bürgerinformation der spanischen Regierung, wo Sie nützliche Links der jeweiligen Autonomen Region finden, in der Sie angeln möchten: https://goo.gl/81XfDx
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Website der Autonomen Regionen, der jeweiligen Umweltabteilung oder auf den Tourismuswebsites. Oftmals sind sogar alle notwendigen Antragsformulare online erhältlich.
TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE
Häfen an der Nordküste Spaniens – die südliche Biskaya
- viele Häfen, jedoch nur sehr wenige reine Marinas
- Achtung: Die Gezeitenströmungen werden im Sommer stark von den vorherrschenden Winden beeinflusst. Wenn starker Schwell herrscht, kann es, insbesondere bei kleinen Häfen, schwierig bis gefährlich werden, diese anzulaufen. Je weiter man Richtung Westen fährt, desto häufiger ist mit Nebel zu rechnen.
Häfen an der Mittelmeerküste:
- schöne Häfen mit gutem bis sehr gutem Niveau bezüglich der Lage, den vorhandenen Serviceeinrichtungen, der Versorgung sowie dem touristischem Angebot;
- Regel: normalerweise wird mit dem Bug oder Heck angelegt und mit einer Mooringleine festgemacht
Balearen:
- hohe Dichte an Häfen und einen damit verbundenen guten bis sehr guten nautischen Service aus.
In bestimmten Gebieten, insbesondere im Bereich der balearischen Inseln, gibt es Ankerbojen. Ankerpunkte sind überall, außer in besonders geschützten Gebieten; sie sind stets in aktuellem nautischem Kartenmaterial gekennzeichnet.
In der Regel täglich von 10.00-14.00 Uhr und 16.00-19.00 Uhr.
Währung: Euro (€)
WICHTIGE KONTAKTE
Behörden
Spanisches Fremdenverkehrsamt Frankfurt
E: frankfurt(at)tourspain.es
Verbände/Organisationen
Asociación de Navegantes de Recreo (ANAVRE) – Spanischer Motorbootverband
W: www.anavre.org
Wettervorhersage
Alle zwei Stunden wird auf VHF Funkkanal 16 die Wettervorhersage auf Englisch und Spanisch durchgegeben.
Europäische Notrufnummer 112
Für Seenotfälle ist Madrid MRCC zuständig. Der UKW-Kanal 16 wird ununterbrochen abgehört.
BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS
Reisetipps des Spanischen Fremdenverkehrsamtes
www.spain.info/de_DE/informacion-practica/consejos-viaje/
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SpanienSicherheit.html