Fachkundenachweis für Seenot-Signalmittel
Erwerb des Fachkundenachweises für Notsignalmittel (FKN)
gemäß § 1 Abs.2 1.SprengV
Zulassung zur Prüfung:
- Mindestalter 16 Jahre
- Antrag zur Anmeldung zur Prüfung (siehe Downloads)FKN-klein
- Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
- Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr (siehe Prüfungstermine)
Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen
Prüfung
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
- Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
- Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
- Kennzeichnung von Waffen
Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen beantwortet werden.
Praxis
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
- Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
- Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
- Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
- Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern