Fragen und Antworten rund um den Sportbootführerschein Binnen und See
Hier finden Sie einige Antworten zum Thema Sportbootführerschein. Sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wählen Sie einfach als Empfänger "Führerscheine" aus
Infos zur Gebührenerhöhung ab 01.01.2023
Laden Sie sich zunächst von unserer Homepage unter der Rubrik Downloads -> Führerscheine und Funkzeugnisse das Antragsformular für einen neuen Sportbootführerschein herunter, füllen Sie ihn aus, unterschreiben ihn und senden ihn an unsere Führerscheinstelle in Duisburg. (Adresse im Antrag links oben)
Ja. Dafür muss ein entsprechender Antrag bei uns eingereicht werden. Vorab laden Sie bitte das erforderliche Antragsdokument von unserer Homepage aus der Rubrik Downloads-> Führerscheine und Funkzeugnisse herunter, füllen es aus und senden es unterschrieben mit den im Antrag beschriebenen notwendigen Anlagen an unsere Führerscheinstelle in Duisburg (Adresse im Antrag links oben)
Ja. Dafür muss ein entsprechender Antrag bei uns eingereicht werden. Vorab laden Sie bitte das erforderliche Antragsdokument von unserer Homepage aus der Rubrik Downloads-> Führerscheine und Funkzeugnisse herunter, füllen es aus und senden es unterschrieben mit den im Antrag beschriebenen notwendigen Anlagen an unsere Führerscheinstelle in Duisburg (Adresse im Antrag links oben).
Es kann umgeschrieben werden: Schweizerische Eidgenossen, Bodenseeschifferpatent Schweiz, (weitere europäische Länder erst nach Prüfung)
Allerdings gilt für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, die sogenannte Gastregelung. Diese Personen können mit einem ausländischen Führerschein bis zu einem Jahr das entsprechende Gewässer in Deutschland befahren. Deutsche, die nur zeitweise im Ausland wohnen und nach einer gewissen Zeit ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen damit rechnen, dass sie einen deutschen Sportbootführerschein erwerben müssen.
Dieser wird normalerweise im Ausland als Befähigungsnachweis für das jeweilige Fahrtgebiet anerkannt. Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen zum Befahren deutscher Gewässer einen deutschen Sportbootführerschein für das jeweilige Gewässer.
Zum Teil. Es entfällt der praktische Segelteil. Voraussetzung für SKS ist der SBF-See. Ist der SBF-See bereits vorhanden, muss nur die Prüfung Theorie für den Sportbootführerschein Binnen abgelegt werden. (Für den Nachweis bitte eine Kopie des SBF-See und eine Kopie des SKS einreichen.)
Nein, dies ist nicht zwingend erforderlich. Möchten Sie die Anschrift geändert haben, laden Sie sich zunächst von unserer Homepage unter der Rubrik Downloads-> Führerscheine und Funkzeugnisse das Antragsformular für einen neuen Sportbootführerschein herunter, füllen ihn aus, unterschreiben ihn und senden ihn an unsere Führerscheinstelle in Duisburg. (Adresse im Antrag links oben)
Um trotz Sehschwäche ein Boot führen zu dürfen, ist ein aktuelles ärztliches Zeugnis notwendig, dass Ihnen bescheinigt, dass Sie bestimmte vorgegebene Kriterien erreichen. Anhand dieses ärztlichen Attests wird entschieden, ob Sie ein Boot alleine führen dürfen, ob eventuell eine zweite Person beim Führen des Boots zugegen sein muss oder ob Ihnen schlimmstenfalls nicht gestattet ist, ein Boot zu führen.
Für die Zulassung zur Prüfung für den SBF-See oder -Binnen muss vorab ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Bewerber mit stark eingeschränktem Hörvermögen müssen durch ein fachärztliches Gutachten ein vorhandenes Resthörvermögen nachweisen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sportbootführerscheine unbegrenzt gültig. Im Ausland werden sie teilweise aber nicht mehr anerkannt. Wir empfehlen deshalb eine Umschreibung von Sportbootführerscheinen, in das international anerkannte Scheckkartenformat, das im Jahr 2017 eingeführt wurde.