Gültigkeit der DDR-Führerscheine
Befähigungsnachweise der ehemaligen DDR für das Führen von Sport- und Hausbooten im Fahrtbereich Binnengewässer und im Fahrtbereich Seewasserstraßen, Küstenfahrt und Seefahrt gelten uneingeschränkt fort. Ein Umtausch dieser Befähigungszeugnisse durch die Führerscheinabteilung des DMYV wird empfohlen. Den entsprechenden Umtauschantrag finden Sie unter: