Der Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Mit der Zusammenlegung der Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen im Mai 2017 ist der Weg zur Einführung des Sportbootführerscheins im Scheckkartenformat ab 1. Januar 2018 geebnet worden. In nur sechs Monaten haben es das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV), der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) und die Bundesdruckerei geschafft, auch den Sportbootführerschein an die deutsche Dokumentenfamilie anzupassen.
Der neue Sportbootführerschein wurde auf das sogenannte ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810 umgestellt und hat ein neues Design erhalten. Er wird in Deutschland als Internationales Zertifikat (ICC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen (Pleasure Crafts) ausgestellt.
Bisher hatten Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) stets zwei Führerscheindokumente. Mit dem neuen Führerschein können beide Geltungsbereiche künftig auf einer Karte vereint werden.
Vorderseite des Kartenführerscheins
Auf der Vorderseite des Kartenführerscheins befindet sich die Führerschein-Bezeichnung in deutscher und englischer Sprache sowie unter den Kennziffern
1. Name des Inhabers
2. Vorname des Inhabers
3. Geburtsdatum und Geburtsort
4. Datum der Ausfertigung (Herstellungsdatum)
5. Zertifikatsnummer (Führerschein-Nummer)
6. Lichtbild des Inhabers (s/w)
10. Gültig für (Geltungsbereich und Antriebsart):
IW (Inland waters | Binnenschifffahrtsstraßen)
CW (Coastal waters | Seeschifffahrtsstraßen)
M (Motorized craft | Antriebsmaschine)
S (Sailing craft | Segel)
Das Datum der jeweiligen Fahrerlaubniserteilung findet sich direkt hinter dem Kürzel des Geltungsbereichs.
11. Sport- und Freizeitfahrzeuge von nicht mehr als (Länge, Tragfähigkeit, Leistung)
13. Zuständige Stelle (welche die Erteilung der Fahrerlaubnis vorgenommen hat)
DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.)
DSV (Deutscher Segler-Verband e.V.)
14. Zugelassen durch BMVI
15. Auflagen, z.B. Sehhilfe ist zu tragen
Rückseite des Kartenführerscheins
Auf der Rückseite des Kartenführerscheins befindet sich die Bezeichnung des Führerscheins in drei Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) sowie die Legende zu den Angaben, die auf der Vorderseite eingetragen sind.
Wie erhalte ich die Führerscheinkarte?
Der neue Sportbootführerschein im Kartenformat wird nach Ihrer erfolgreich abgelegten Prüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss bei der Bundesdruckerei bestellt und dort hergestellt.
- Im Regelfall wird die Führerscheinkarte direkt von der Bundesdruckerei an Sie als Führerscheininhaber versendet, sofern Sie eine Adresse innerhalb Deutschlands angegeben haben.
- Bei Bewerbern die eine ausländische Adresse angegeben haben, erfolgt der Versand des Führerscheins über die Verbandsgeschäftsstelle, bei deren Prüfungsausschuss Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
- Bei Zustellungen des Kartenführerscheins an eine ausländische Adresse rechnen Sie bitte mit einer etwas längeren Versanddauer.
- Alle bisherigen Sportbootführerscheine bleiben natürlich weiterhin gültig.
- Wenn Sie Ihren „alten“ Sportbootführerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Die Ausstellung beantragen Sie bitte ausschließlich bei den Geschäftsstellen der beliehenen Verbände (nicht bei den örtlichen Prüfungsausschüssen) gegen Kostenerstattung.
Prüfungen für den Sportbootführerschein
Für die Abnahme der Prüfungen und für die Erteilung der Sportbootführerscheine sind in Deutschland die beiden Spitzenverbände in der Sportschifffahrt, der Deutsche Motoryachtverband e.V. und der Deutsche Segler-Verband e.V., vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beliehen. Beide Verbände haben bundesweit eigene Prüfungsausschüsse eingerichtet, bei denen Sie Ihre Prüfung zum Sportbootführerschein ablegen können.