Voraussetzungen für die Prüfung zum Sportbootführerschein
Es gibt die Möglichkeit, ohne Führerschein ein Boot zu führen. Auf den Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen besteht Führerscheinfreiheit für Fahrzeuge mit einer Nutzleistung von höchstens als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und höchstens als 7,5 Kilowatt bei Elektromotoren.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen muss der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt sein - es sei denn, das Fahrzeug ist mit keiner Antriebsmaschine ausgestattet. Ein Mindestalter ist auf den Seeschifffahrtsstraßen nicht vorgeschrieben. Jedoch darf ein Fahrzeug auf den Seeschifffahrtsstraßen nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert ist. Auch ein Kind darf ein Fahrzeug also nur führen, wenn es geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Eine Einschätzung obliegt wie im Seebereich den Erziehungsberechtigten. Sie müssen beurteilen, ob ihre Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze guter Seemannschaft und den damit verbundenen Anforderungen zum Führen eines derartigen Sportbootes geeignet sind. Für das führerscheinfreie Fahren bis 3,68 kW gibt es keine festgeschriebene Altersgrenze.
Wer ein Sportboot mit mehr als 15 PS Leistung führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein für den jeweiligen Geltungsbereich Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen. Hierzu müssen Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zum sicheren Führen eines Sportbootes in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen.
Ablauf der Prüfung
Die Fragenkataloge werden im Antwort-Auswahl-Verfahren ausgefüllt. Die Prüfungsinhalte für den Erwerb des Sportbootführerscheins-Binnen und für den Erwerb des Sportbootführerscheins-See sind besser aufeinander abgestimmt worden. Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems können gleichartige Prüfungsgegenstände jeweils anerkannt werden. Wer zum Beispiel einen Sportbootführerschein-See durch Prüfung erworben hat, ist bei einer Prüfung für den Sportbootführerschein-Binnen von der Beantwortung der Basisfragen befreit.
Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich schriftlich durchzuführen. Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden.
Unerlaubte Hilfsmittel, wie z. B. Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, Smartphones, Smart-Watches, Taschenrechner etc. dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren. Die Prüfung ist von einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen.
Ausbildungsstätten
Wie auch in anderen Bereichen im Leben, ist eine gute Ausbildung von Vorteil. Dies gilt sowohl für die eigentliche Prüfung, als auch für die Zeit nach der Prüfung. Um dem Bewerber eine Entscheidungshilfe bei der Wahl seiner Ausbildungsstätte zu bieten, verleiht der DMYV Sportbootschulen, die den von festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen, das Prädikat „Vom DMYV anerkannte Ausbildungsstätte“. Mehr über die Ausbildung und die anerkannten Ausbildungsstätten erfahren Sie hier.
Wenn Sie sich gegen die professionelle Ausbildung in einer Ausbildungsstätte entscheiden, können Sie sich auch gerne mit einem unserer Prüfungsausschüsse direkt in Verbindung setzen und die Prüfung bei diesem ablegen. Mehr Informationen über die Prüfungsausschüsse des DMYV finden Sie hier.
Anerkennung des Sportbootführerscheins im Ausland
Die Anerkennung richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. Daher lässt sich diese Frage nicht einheitlich beantworten. In der Regel wird der Sportbootführerschein jedoch in den beliebtesten Urlaubsländern anerkannt.
Nähere Informationen hierüber können Sie beim DMYV oder bei den ausländischen Fremdenverkehrsbüros erhalten.