Mitgliedermeldung
Der Mitgliederbeitrag des Deutschen Motoryachtverband e.V. setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
1. Verwaltungsumlage (gestaffelt nach Größe des Vereins)
2. Mitgliederumlage (Gestaffelt nach Voll- , Teilzahlern und Jugendlichen).
- Vollzahler sind Mitglieder, die in ihrem Verein den vollen Beitrag zahlen.
- Teilzahler sind Mitglieder, die in ihrem Verein einen reduzierten oder keinen Beitrag bezahlen.
- Als Jugendliche zählen Mitglieder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind beitragsfrei. Wir bitten aber darum, sie zu melden.
Für Teilzahler wird eine Mitgliederumlage von 2,- € ; für Jugendliche von 1,- € erhoben. Der Grund hierfür ist, dass jedes Vereinsmitglied an den Leistungen des Dachverbandes Teil hat und Meldeunschärfen aufgehoben werden.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte der Beitragssordnung, die Sie HIER herunterladen können.
Um die Vereine zu entlasten, weisen wir auf die Möglichkeit des Einzuges der Mitgliedsbeiträge durch das SEPA – Einzugsverfahren durch den DMYV hin.
Sollten Sie hieran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Frau Ulrich per Email: ulrich(at)dmyv.de, oder telefonisch unter Tel.: 0203- 80958-22.