Schifferpatent für den Bodensee

 

Grundlage: Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Für nicht gewerblich geführte Fahrzeuge mit Maschinenantrieb von mehr als 4,4 kW Leistung ist ein Schifferpatent der Kategorie A erforderlich, für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m Segelfläche ein Schifferpatent der Kategorie D. Für Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb, dessen Leistung 4,4 kW übersteigt, werden Berechtigungen der Kategorien A und D benötigt.

Das Mindestalter für die Erteilung der Berechtigung beträgt bei Kategorie A 18 Jahre, bei Kategorie D 14 Jahre. Prüfungen werden von den zuständigen Landratsämtern abgenommen.

Besitzt man einen, in einem Bodenseeuferstaat ausgestellten, amtlichen Befähigungsnachweis, der nicht für den Bodensee gilt, oder ein Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40, so werden der Befähigungsnachweis und das Internationale Zertifikat als Schifferpatent anerkannt. Zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee kann vorübergehend ein „Ferien- oder Urlauberpatent“ (befristetes Bodenseeschifferpatent) bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt. Info: Landratsämter Lindau, Konstanz und Bodenseekreis

Inhabern von Bodenseeschifferpatenten kann auf Antrag ein amtlicher Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt werden. Anträge für die Umschreibung sind bei der DMYV-Führerscheinstelle erhältlich und hier bei den Downloads abrufbar.