LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Schweden

Motorbootrevier Schweden

EIN- UND AUSREISE

Personaldokumente
EU-Bürger benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Haustierbestimmungen
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation durch Mikrochip oder Tätowierung. Diverse Sonderbestimmungen nachzulesen unter www.sjv.se

BOOTSDOKUMENTE

Bootsregistrierung, -kennzeichnung und Eigentumsnachweis
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU
Für Boote unter EU-Flagge muss ein Mehrwertsteuerzahlungsnachweis erbracht werden.

Bootsversicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Ein Sportbootführerschein (See beziehungsweise Binnen) ist empfehlenswert, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Vorgeschriebene Ausrüstung
Folgende Sicherheitsausrüstung ist beim Befahren der schwedischen Küsten- und Binnengewässer gesetzlich vorgeschrieben:

  • Schwimmweste für jede Person an Bord
  • Entleerungsvorrichtung
  • Anker
  • Ruder bzw. Paddel
  • Feuerlöscher.


Empfohlene Ausrüstung
Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

Eine Funkanlage ist optimal, wird jedoch nicht vorgeschrieben.

Informationen und Vorschriften zum Gebrauch von Signalpistolen
Für eine Signalpistole ist eine Waffenbesitzkarte sowie ein „EU Feuerwaffenpass“ erforderlich.

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

Gespanne
Trailergespanne dürfen auf schwedischen Straßen folgende Maße haben: 2,60 m Breite und 24 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,60 m Breite, für die Länge gibt es keine Regelung. Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung ist.

Tafikverket (Swedish Transport Administration)
Department of transport exemptions
Röda vägen 1
781 89 Borlänge - Schweden
T: +46 771 921 921
W: www.trafikverket.se

Gebühren
Für die Fahrt über die Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden ist eine Gebühr zu bezahlen. Die Citymaut für Stockholm und Göteborg gilt nur Fahrzeuge mit schwedischem Kennzeichen.

Promillegrenze beim Autofahren
Die Promillegrenze liegt bei 0,2 ‰

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Geschwindigkeitsbeschränkungen
Auf den Kanälen bestehen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Für weitere Informationen siehe aktuelle Seekarten.

Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden auf einem gelben Schild mit der Aufschrift „högst 5 knop“ (höchstens 5 Knoten) oder auf einem weiß-roten Schild mit der Ziffer der maximalen Geschwindigkeit angegeben.

Flaggenführung
Neben der Nationalflagge werden Gäste darum gebeten, die Gastlandflagge zu hissen.

Fahr- und Ausweichregeln
In Schweden gilt das internationale Betonnungssystem A /(IALA).

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Großbaustellen
Navigationshinweise können auf dem VHF Funkkanal 16 abgerufen werden.

Windparks
Siehe aktuelle Seekarten.

Militärische Übungsplätze
Es gibt drei große militärische Schutz- und Kontrollbereiche: an der Westküste vor Göteborg, an der Südküste vor Karlshamn und Karlskrona und an der Ostküste vor Stockholm und nördlich Gotland. Diese Schutzgebiete und ihre Grenzen sind in der Seekarte dargestellt. Sie dürfen auf den eingezeichneten Routen auch von nicht-schwedischen Fahrzeugen durchfahren werden. Anlegen und ankern darf man nur an den von der Regierung freigegebenen Plätzen. Für weitere Informationen siehe aktuelle Seekarten.

WEITERE WASSERSPORTARTEN

Informationen und Vorschriften zum Sportangeln
Die Schwedischen Gewässer sind an vielen Stellen reich an Fischbeständen. Zum Angeln ist eine Genehmigung der zuständigen Polizei oder Bezirksregierung erforderlich. Danach muss bei den örtlichen Touristikbüros ein Angelschein gekauft werden. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Einschränkungen , Mindestmaße und Schutzzonen. Angeln in privaten Gewässern ist nicht gestattet.

UMWELTSCHUTZ

Antifoulingvorschriften
Gelten nur für schwedische Motorboote.

Artenschutz
Bitte achten Sie speziell auf Seehunde und Vögel. Weitere Informationen siehe Seekarten.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Revierporträt
Mit seiner mehr als 7.000 km sich erstreckenden Küstenlinie mit vielen Tausend Inseln, die man hier Schären nennt, und mit den 96.000 Seen, die durch 1.000 km Kanäle verbunden sind, ist es ein wahres Paradies für den Tourenskipper. Es gibt in Schweden keine Beschränkung für die Benutzung von Motorbooten auf den Seen. Überall dort, wo Bootssport möglich ist, ist es auch erlaubt, mit Motor zu fahren.

Kraftstoffverfügbarkeit
Das Tankstellennetz für Wasserfahrzeuge ist in Schweden gut ausgebaut. Bunkermöglichkeiten gibt es in fast allen größeren, am Wasser gelegenen Orten. Nähere Informationen sind unter www.sjomackarna.se online abrufbar

Ladenöffnungszeiten
Gewöhnlich von 10.00-18.00 Uhr
In größeren Städten: 10.00-20.00 Uhr

Währung: Schwedische Kronen (SEK)

WICHTIGE KONTAKTE

Verbände/Organisationen
Svenska Båtunionen (SBU) – Schwedischer Motorbootverband
W: www.batunionen.com

Notruf bzw. Such- und Rettungsdienst: 112

Medizinischer Dienst: www.1177.se / Telefon 1177

Seenot: Im Seenotfall kann jede schwedische Rettungsstelle mit dem Anruf „Sjöräddning“ über eine Küstenfunkstelle gerufen werden (UKW-Kanal 16).

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Wettervorhersage
Online abrufbar unter: www.smhi.se
Im AppStore: „Viva“ WetterApp

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SchwedenSicherheit.html