LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Niederlande
EIN- UND AUSREISE
Personaldokumente
EU-Bürger benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass).
Haustierbestimmungen
Wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mit nach Holland nehmen möchten, brauchen Sie folgende Veterinärdokumente:
- Reisende innerhalb der EU müssen einen europäischen Tierpass mit sich führen
- Sie müssen außerdem über einen Tollwutimpfpass für Ihr Tier verfügen, der von einem Prüfer des Veterinärdienstes oder einem anderem Berechtigten unterschrieben wurde. Das Tier muss mindestens 28 Tage vor Abreise eine Impfung gegen Tollwut erhalten haben
- Tiere müssen darüber hinaus gechipt oder tätowiert sein.
BOOTSDOKUMENTE
Eigentumsnachweis
Eigentumsdokumente sind mitzuführen. Als Eigentumsnachweis erkennen die niederländischen Behörden dabei den beim Deutschen Motoryachtverband erhältlichen Internationalen Bootsschein (IBS) an.
Bootsversicherung
Es wird empfohlen, eine Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen. Für schnelle Boote ist eine Bootshaftpflichtversicherung erforderlich.
Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU
Für Boote unter EU-Flagge muss ein Mehrwertsteuerzahlungsnachweis (z.B. Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Bestätigung offizieller Stellen oder ggf. T2L-Dokument) erbracht werden.
Bootsregistrierung und -kennzeichnung
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrierungsnachweis anerkannt. Es besteht eine Registrierungspflicht für schnelle Boote, d.h. für Schiffe, dessen Länge weniger als 20 Meter betragen und schneller fahren können als 20 km/h. Diese Definition umfasst auch Wasserscooter und Jet-Skier.
Sonstige Vorschriften
Wateralmanak 1 in der aktuell gültigen Fassung für das Befahren aller niederländischen Gewässer; Binnenvaartpolitiereglement (BPR) in der aktuell gültigen Fassung für das Befahren der niederländischen Gewässer mit Ausnahme des Rheins muss an Bord mitgeführt werden. Die deutsche Textfassung wird anerkannt. Die BPR in elektronischer Form, auf die jederzeit zugegriffen werden kann, wird ebenfalls anerkannt.
BEFÄHIGUNGSNACHWEISE
Es besteht eine Führerscheinpflicht für Boote mit einer Gesamtlänge über 15 m und für Boote, Wasserscooter und Jetskis mit einer Länge unter 15 m und einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h (10,8 kn).
Inhaber eines Sportbootführerscheins Binnen, ausgestellt nach dem 1. Januar 1989, und Sportschifferpatent dürfen die niederländischen Binnengewässer befahren. Ausnahmen: Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.
Mit dem Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1. Januar 1974 können alle niederländischen Gewässer befahren werden.
Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent berechtigen zu Fahrten auf Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek.
Ältere oder anderslautende Führerscheine werden in den Niederlanden nicht mehr anerkannt. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld und der Stilllegung des Schiffes rechnen. In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Führerscheine deutscher Staatsangehöriger mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht mit den vorab beschriebenen Befähigungsnachweisen übereinstimmen, können unter bestimmten Voraussetzungen umgeschrieben werden. Auskünfte erteilt die Führerscheinabteilung des DMYV.
Zudem sind folgende Bestimmungen hinsichtlich eines Mindestalters einzuhalten:
- Segelboote, die kürzer sind als 7 m, und Ruderboote setzen kein Mindestalter voraus
- Für das Führen eines offenen Motorbootes, das eine Gesamtlänge von 7 m und eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht überschreitet, liegt das Mindestalter des Schiffsführers bei 12 Jahren
- Wer ein "schnelles Boot" (mehr als 20 km/h) führen will, muss - auch wenn er die Höchstgeschwindigkeit nicht fährt - mindestens 18 Jahre alt sein
- Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
Sofern eine Sprechfunkanlage an Bord ist, muss ein Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt vorliegen.
BOOTSAUSRÜSTUNG
Die sicherheitstechnische Ausrüstung für motorisierte Wassersportfahrzeuge entspricht im Wesentlichen den deutschen Vorschriften und sollte - schon aus eigenem Interesse - in einwandfreiem Zustand mitgeführt werden. Vorgeschrieben sind auf niederländischen Wasserstraßen:
- Ein Signalhorn
- Intakte Navigationsbeleuchtung
- Notsignale (rote Flagge, rotes Licht)
- Fahrzeuge vor Anker müssen bei Tag einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen
- Segelfahrzeuge unter Segeln, die gleichzeitig mit Maschinenkraft fahren, müssen einen schwarzen Kegel - Spitze nach unten führen
- Auf den Seeschifffahrtsstraßen und in den Seehäfen (z.B. bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl) muss jedes Wassersportfahrzeug einen Radarreflektor führen. Auf anderen Wasserstraßen muss teilweise ein Radarreflektor bei geringer Sicht oder als Ankerlieger gehisst werden. Hinweise dazu sind den einschlägigen Vorschriften zu entnehmen;
- Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote, eine aktuelle Seekarte des Westerscheldebereichs an Bord mitführen.
Für „schnelle Boote" sind zusätzlich vorgeschrieben:
- Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person. Steht der Schiffsführer am Ruder, muss er eine Rettungsweste tragen
- Eine Quickstopeinrichtung
- Ein betriebsbereiter Feuerlöscher
- Eine solide Lenkeinrichtung
- Der Auspuff des Motors muss mit einem funktionsfähigen Schalldämpfer versehen werden, der den gültigen Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Lärmbelästigung genügt
Quickstopeinrichtung
Jedes Wasserfahrzeug, welches schneller als 20 km/h fahren kann, muss eine Quickstoppeinrichtung (Totmannschalter), d.h. eine Einrichtung, die es möglich macht, den Motor automatisch auszuschalten, an Bord haben, wenn:
sich keine Kajüte an Bord befindet und das Steuer-(rad) zwangsläufig im Außenbereich installiert ist
sich eine Kajüte an Bord befindet, jedoch das Steuer(-rad) außerhalb der Kajüte installiert ist
Reserveanker mit ausreichend langer Leine
- Erste-Hilfe-Ausrüstung
- Paddel oder Riemen
- Rettungsring
- Werkzeug
- Handlampe
- Rundfunkempfänger
- Es sollten nur aktuelle, korrigierte Seekarten verwendet werden (Berichtigungsservice Karten unter www.bsh.de)
In Deutschland registrierte Boote mit Sprechfunkanlage müssen die deutsche Nummernzuteilungsurkunde vorweisen können. Auf Binnengewässern müssen Sprechfunkanlagen mit ATIS ausgerüstet sein.
Sofern Kleinfahrzeuge nur eine Seeanlage besitzen, kann diese bei Fahrten in den Niederlanden an Bord bleiben, sofern die deutsche Genehmigung mitgeführt wird. Diese Geräte dürfen jedoch weder auf dem Rhein noch auf den Binnengewässern benutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://varendoejesamen.nl/de - Suchbegriff „Kommunikation auf dem Wasser“
Signalpistolen fallen in den Niederlanden unter das Schusswaffengesetz und dürfen ohne Genehmigung weder eingeführt noch erworben, befördert oder gar eingesetzt werden. Eine diesbezügliche Genehmigung ist bei der Belastingdienst/Douane Groningen, Centrale dienst voor in/uitvoer, Postbus 30706401 DN Heerlen, Telefon +31 088 151 21 22, Fax +31 088 151 31 82 zu beantragen. Dem Antrag ist eine Beschreibung der Waffe, eine Kopie von Pass oder Personalausweis und eine Kopie der Waffenbesitzkarte beizufügen. Achtung, der europäische Waffenpass alleine ist nicht ausreichend. Liegt eine Genehmigung vor, so darf eine Signalpistole von Deutschland in die Niederlande und zurück auch außerhalb des Bootes transportiert werden, sofern diese verpackt ist.
Ausnahme: Eine Person ab 16 Jahren darf eine Signalpistole an Bord haben, wenn diese ein kleineres Kaliber als 18,2 mm (Kaliber 12) hat und nur für Notsignalmunition geeignet ist. Sie muss aus Kunststoff oder Leichtmetall hergestellt sein und darf nicht die Form einer Pistole oder eines Revolvers haben. Zusätzlich müssen die Postleitzahl und die Hausnummer des Eigentümers eingraviert sein. Solche Signalpistolen dürfen ebenfalls im verpackten Zustand ohne Genehmigung auf dem Landweg transportiert werden.
VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE
Flaggen sind zum Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 21.00 Uhr, einzuholen und zum Sonnenaufgang, jedoch nicht früher als 8.00 Uhr, zu hissen. Von Gästen wird erwartet, dass sie die Gastlandflagge auf der Steuerbordseite führen.
Für das Befahren der niederländischen Gewässer gibt es die nachfolgend aufgeführten Vorschriften:
- Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Vorschrift für das Befahren von Rijn, Waal, Lek und Pannerdens Kanal
- Scheepvaartreglement Westerschelde: Vorschrift für das Befahren der Westerschelde
- Seeschifffahrtsstraßenordnung (Kollisionsverhütungsregeln KVR): Vorschrift für das Befahren des Küsten- und Inselbereichs sowie der Emsmündung und des Dollarts
- Scheepvaartreglement Eemsmonding: Vorschrift zusätzlich zur KVR für die Emsmündung und Dollard
- Scheepvaartreglement Gemeenschappelijke Maas: Vorschrift für das Befahren der mit Belgien gemeinsamen Maas
- BinnenvaartpolitiereglementVorschrift für das Befahren der niederländischen Binnengewässer.
Kleinfahrzeuge, also Schiffe unter 20 m, müssen so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers fahren, ausgenommen auf der Gelderschen IJssel, Boven-Merwede, Neder-Rijn und Pannerdensch Kanaal. Sie weichen Schiffen länger als 20 m aus.
Auf Binnengewässern gilt vorrangig die „Steuerbordseite-Regel". Wenn ein Schiff, unabhängig von der Größe, beim Begegnen, Überholen oder Kreuzen die Steuerbordseite hält, hat es Vorfahrt vor dem anderen Fahrzeug. Erst wenn diese Regel nicht zum Tragen kommt, gilt „Kleinfahrzeuge weichen Großfahrzeugen".
Jeder Bootsführer muss die Geschwindigkeit so wählen, dass Wellenschlag und Sogwirkung keinen Schaden verursachen können. Allgemein gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h, es sei denn, es ist etwas anderes angegeben.
Ausnahmen:
- 9 km/h bei einem Abstand von unter 50 m vom Ufer
- 9 km/h bei verminderter Sicht (unter 500 m)
- 6 km/h in Umweltschutzgebieten.
Es gibt Schnellfahrgebiete (in der Regel von einer gelben Treibbake markiert), in denen schneller als 20 km/h gefahren werden darf. In folgenden Bereichen muss die Geschwindigkeit dennoch verringert werden:
- Innerhalb eines Abstands von 20 Metern vom Ufer, es sei denn, es ist anders ausgeschildert
- Innerhalb eines Abstands von 50 Metern zu einer Schwimmanlage oder zu Liegeplätzen
- In der Nähe von Wettkämpfen, Wasserfesten, Vorführungen oder ähnlichen Veranstaltungen
- Bei einer Sichtweite von unter 500 Metern
- In einem Hafen
- Nachts (es sei denn, es wurde offiziell gestattet)
- In einer Entfernung von 100 Metern von Hafeneinfahrten
- Auf dem Ijsselmeer darf innerhalb von 250 m vom Ufer und innerhalb des mit Bojen gekennzeichneten Fahrwassers nicht schnell gefahren werden
- In der Nähe von Fähren, es sei denn, eine geringere Geschwindigkeit wird auf Schildern angegeben.
Segeln im Fahrwasser ist verboten, wenn das Boot nicht mit einem Hilfsmotor ausgerüstet ist, mit dem eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h erreicht werden kann.
Abweichende gewässerbezogene erlaubte Höchstgeschwindigkeiten können unter folgendem Link aufgerufen werden: http://varendoejesamen.nl/downloads - Suchbegriff „Overzichtskaart snelvaargebieden“
Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 auf allen Wasserstraßen.
Weitere Informationen sind online abrufbar unter:
http://varendoejesamen.nl/de
UMWELTSCHUTZ
Antifoulingvorschriften
Gemäß der Europäischen Biozid-Richtlinie. Auf dem niederländischen Markt sind ausschließlich geprüfte Antifoulings gestattet.
Abwasservorschriften
Sportboote dürfen Fäkalien nicht in Gewässer einleiten. Das Einleitungsverbot gilt auf allen Binnen-gewässern sowie an den Küstengewässern bis zu 12 sm. Dieses Verbot bedeutet jedoch nicht, dass Sportboote mit einem Fäkalientank ausgestattet sein müssen. Bilgenwasser soll nicht nach außenbords gelenzt werden. Generell darf in Gewässer weder Altöl eingeleitet noch Abfall entsorgt werden.
Naturschutzgebiete/Nationalparks
Respektieren sie entsprechende Gebiete und beachten sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur. Insbesondere sind folgende Regeln zu befolgen:
- Besonders Uferbereiche mit Riet- und Schilfgürteln, die zum Aufenthalt einladen, sollte jeder Sportbootfahrer schützen
- Rietgebiete nicht betreten, kein Picknick, kein Feuer
- Schwimmen und Angeln unterlassen
- Langsam fahren, Sog- und Wellenschlag vermeiden.
GEFAHREN UND HINDERNISSE
http://www.hydro.nl
www.vaarweginformatie.nl/fdd/main/berichtgeving/plov
Zu einem Windpark muss mindestens ein Abstand von 500 Yard eingehalten werden.
Informationen sind den folgenden Karten zu entnehmen: DKW 1801, 1810, 1811, 1812
In kaum einem anderen Land gibt es so viele verschiedene bewegliche Brücken wie in den Niederlanden. Am häufigsten kommt die Zugbrücke (ophalbrug) vor, die von großen Seitenarmen hochgezogen wird. Neben den Zugbrücken gibt es noch Dreh-brücken (draibrug), Hebe- oder Hubbrücken (hefbrug), Schwimmbrücken (vlotbrug) und Klappbrücken. Bei der Annäherung und beim Durchfahren dieser beweglichen Brücken ist den Anordnungen des Brückenpersonals Folge zu leisten. Im Brückenbereich müssen alle Fahrzeuge die Fahrt verlangsamen und dürfen keinen Vorausfahrer überholen. Das Durchfahren der Brücken ist normalerweise kostenlos, Ausnahmen sind allerdings möglich. Die Kosten dafür sind meist auf einer Tafel vor der Brücke aufgeführt.
Im Bereich der Schleusen und der Schleusenvorhäfen müssen alle Fahrzeuge die Fahrt verlangsamen. Auch hier dürfen Vorausfahrer nicht überholt werden. Im Schleusenbereich ist das Stillliegen zudem nur mit Genehmigung der Schleusenaufsicht erlaubt. Es ist verboten, außerhalb der vorgesehen Liegeplätze anzulegen. Fahrzeuge der "Braunen Flotte" und Kleinfahrzeuge haben eigene Warteplätze. Es darf in diesen Bereichen nicht gebunkert werden und schwimmen ist verboten.
Wassersportfahrzeuge, die über eine Funkausrüstung verfügen, müssen diese auf den Arbeitskanal der Schleuse schalten. Einige große Schleusenanlagen sind mit Gegensprechanlagen ausgerüstet, über die man mit dem Schleusenpersonal in Kontakt treten kann. Eine Schleusenöffnung kann auch durch die Abgabe von einem langen, einem kurzen und einem langen Ton oder durch Rufen beantragt werden. Geschleust wird immer in der Reihenfolge des Eintreffens vor der Schleuse. Kleinfahrzeuge dürfen, wenn sie gemeinsam mit anderen Fahrzeugen geschleust werden, erst nach diesen in die Schleuse einfahren und müssen in der Schleusenkammer einen Sicherheitsabstand zur Berufsschifffahrt einhalten. Fahrzeugen mit Vorrangswimpel ist Platz einzuräumen. Generell ist das Schleusen in den Niederlanden gebührenfrei. Sollten Kosten anfallen, so sind diese auf Tafeln vor der Schleuse angegeben.
In niederländischen Schleusen ist es nicht unüblich, das Kleinfahrzeuge - nur auf Anweisung des Schleusenpersonals - parallel zu Berufsschiffen an der anderen Schleusenwand festmachen müssen. Hier wird dann die Reihenfolge des Anschleusens eindeutig vom Schleusenpersonal festgelegt.
Genaue Informationen über Öffnungszeiten, UKW-Kanäle, Öffnungssignale und die Höhe der eventuell zu entrichtenden Gebühren findet man im "Wateralmanak", Teil 2 (Herausgeber ANWB).
Auf Grund stark auftretender Gezeitenströmung auf der Waddenzee, der Nordsee sowie zwischen den westfriesischen Inseln ist die Mitnahme eines Tidenkalenders, Strömungsatlas sowie einer aktuelle Seekarte dringend zu empfehlen.
TRAILERN VON MOTORBOOTEN
In den Niederlanden benötigen sowohl gebremste als auch ungebremste Anhänger ein Sicherungsseil/Abreißleine (Losbreekkabel). Zusätzlich muss dieses Sicherungsseil mit Hilfe einer speziellen Öse/Bügel an der Anhängerkupplung befestigt sein. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungsseil lose (wie in Deutschland erlaubt) über die Anhängerkupplung gelegt wird. Die Regelung gilt auch für ausländische Trailergespanne.
Gespanne dürfen in den Niederlanden eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18 m haben. Anhänger mit Boot: 3 m Breite. Anhänger inkl. Deichsel: 2,55 m x 12 m, einachsiger Anhänger bis 750 kg zGG: 8 m Länge. Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Folgende Behörde ist für die Erteilung zuständig.
Rijksdienst voor het Wegverkeer RDW
Toelating Exceptioneel Transport
Europaweg 205
2711 ER Zoetermeer - Niederlande
T: +31 598 39 33 30
E: info(at)rdw.nl
W: www.rdw.nl
Hinweis: Auf der Internetseite finden Sie Formulare auch in Deutsch
Innerorts 50 km/h. Für Pkw mit Anhänger gilt eine Geschwindigkeit von 80 km/h außerorts sowie auf Autobahnen (bzw. 90 km/h für Gespanne bis 3,5 t zGG; 80 km/h für Gespanne über 3,5t zGG).
0,5 ‰. Fahrer, die den Führerschein noch keine 5 Jahre besitzen 0,2 ‰.
WEITERE WASSERSPORTARTEN
Informationen und Vorschriften zum Wasserskifahren
Das Wasserskifahren ist ausschließlich in Gebieten gestattet, die für diese Sportart ausgewiesen wurden. Zusätzlich zum Bootsführer muss beim Wasserskifahren eine weitere, über 15 Jahre alte Person an Bord sein, die die unmittelbare Umgebung fortwährend überwacht. Durch das Wasserskifahren dürfen keine gefährlichen Situationen entstehen und es darf niemand belästigt werden. Weder der Steuermann, noch der Ausguck, noch der/die Wasserskiläufer dürfen unter Einfluss von alkoholischen Getränken fahren. Ansonsten finden beim Wasserskifahren die gleichen Regeln Anwendung wie für die Fahrt in einem schnellen Boot.
Informationen und Vorschriften zum Jetskifahren
Für Jetskier finden dieselbe Gesetze Anwendung wie für schnelle Motorboote.
Informationen und Vorschriften zum Baden
Das Schwimmen in der Nähe von Brücken, Schleusen, Häfen (und deren Einfahrten), Fahrrinnen, Fähren und Liegeplätzen verboten ist.
TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE
Häfen und Liegeplätze
www.anwb.nl/water/boten/jachthavens
www.allejachthavens.nl
Vor der Nutzung eines Liegeplatzes ist der jeweils zuständige Hafenmeister zu kontaktieren. Falls der Hafenmeister einmal verhindert sein sollte, kann an freien Liegeplätzen angelegt werden. Ein grünes Signal weist auf einen freien Platz hin. Sofern man längsseits anlegt, muss man akzeptieren, dass andere Boote ggf. ebenfalls längsseits an das eigene Boot anlegen. In den meisten Häfen ist offenes Feuer und das Grillen untersagt. Ausnahmen stellen extra ausgewiesene Plätze dar.
Öffentlicher Verkehr
Fahrplanauskunft: www.9292.nl
Ladenöffnungszeiten
In der Regel haben Geschäfte montags von 13.00-18.00 Uhr und dienstags bis samstags von 09.00-18.00 Uhr geöffnet. Speziell Supermärkte haben montags bis samstags von 08.00-21.00 Uhr und sonntagnachmittags geöffnet.
Währung: Euro (€)
WICHTIGE KONTAKTE
Verbände/Organisationen
Niederländischer Wassersportverband: www.watersportverbond.nl
Niederländische Motorbootvereinigung: www.knmc-vnm.nl
Wettervorhersage
www.knmi.nl
Alternativ: VHF Kanal 23 und 83 um 8.05 Uhr, 13.05 Uhr, 19.05 Uhr und 23.05 Uhr für das Ijsselmeer und Küstengewässer.
Notruf
Polizei und Rettungsdienst: 112
Die Wasserschutzpolizei ist auf Binnengewässern unter UKW-Kanal 10 erreichbar, per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 88 44, von Deutschland unter 00 31 343 57 88 44.
Seenotfälle werden über DSC Kanal 70, UKW-Kanal 16 und Mittelwellenfrequenz 2182 kHz abgesetzt, per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 01 11 (Kustwachtcentrum).
Insbesondere für das IJsselmeergebiet ist der ›centrale meldpost IJsselmeer‹ in Lelystad auf UKW-Funkkanal 1 zu erreichen.
Westlich der Linie Schoonhoven, Gorinchem und Heusden setzen Sie sich bitte über UKW-Schifffunkkanal 71 oder telefonisch +31 0800-0236200 mit der Verkehrszentrale Dordrecht in Verbindung. Östlich dieser Linie wenden Sie sich bitte an den Verkehrsposten Nimwegen unter der Telefonnummer +31 024-3435610. Beide Verkehrsposten sind Ihnen 24 Std./Tag zu Diensten.
BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS
Binnenvaart-Politiereglement BPR - Textfassung der Fahrregeln in den Niederlanden (auch in deutscher Sprache erhältlich). Herausgeber: Binnenschifffahrts-Verlag Duisburg
Wateralmanak 1 - Die kompletten Gesetzestexte aller holländischen Binnengewässer und Sprechfunk in holländischen und belgischen Gewässern (in niederländischer Sprache). Herausgeber: ANWB
Wateralmanak 2 - Öffnungszeiten von Brücken und Schleusen. Hinweise auf mehr als 1.000 Yachthäfen mit Versorgungsstellen und Gebühren (in niederländischer Sprache). Herausgeber: ANWB
Nachrichten für Seefahrer bzw. für die Binnenschifffahrt
a) Informationen für die Binnenschifffahrt: www.vaarweginformatie.nl
b) Informationen für die See: www.hydro.nl
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NiederlandeSicherheit.html