Die Umweltbeauftragte und Vizepräsidentin des Landesverbands Motorbootsport Rheinland-Pfalz (LVM-RLP) Anne Hochreuther konnte im Februar 55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz zum Umweltseminar im Motor-Yacht-Club Worms begrüßen
Auch Aktuelles auf der Agenda
Neben Umweltthemen standen aber auch aktuelle Entwicklungen auf dem Programm: Die Planungen des Verkehrsministeriums, das bisher gültige Führerscheinwesen im Bereich Sportbootführerscheine abzuschaffen, sorgen für heftige Diskussionen und Kritik bei beteiligten Verbänden. Hier wird der Verlust von Objektivität der Prüfungen, die Gefahr von Korruption und die Gefährdung der Sicherheit auf dem Wasser befürchtet.
Es folgte anschließend ein Vortrag von Daniel van der Weck (CEO Willgood Technology) zum Thema Smarter Diebstahlschutz bei Motoren und Booten.
Antifouling: Neue Biozid-Verordnung gültig
Der Gewässerökologe aus dem Umweltreferat des DMYV, Heiko Leuchs, referierte über die Änderungen der Biozid Verordnung, die ab Januar 2025 gültig sind. In erster Linie beinhaltet die neue Regelung das Selbstbedienungsverbot für viele Biozid-Produkte, einschließlich der Antifouling-Mittel.
In seinem zweiten Vortrag gab Leuchs einen Überblick über den aktuellen Sachstand des Lahnkonzeptes. Wichtigste Aussage: Von km 70 bis zur Mündung in den Rhein bei Lahnstein bleibt die Lahn für den motorisierten Bootssport erhalten
Alternative Kraftstoffe im Test
Peter Haag stellte neben in einer umfassenden Präsentation zu alternativen Antrieben und Treibstoffen auch einen Versuch am eigenen Boot vor. Dabei wurde einer der beiden Motoren mit konventionellem Diesel der zweite Motor mit alternativen Treibstoffen betrieben. Vorteile der alternativen Treibstoffe sind neben den Umweltaspekten, dass sie über die bestehende Infrastruktur getankt werden können und auch weitere technische Vorteile gegenüber B7-Diesel bieten. Weitere Infos HIER.
„Auen-Verordnung“-aufgehoben
Anne Hochreuther, LVM-RLP-Präsident Gisbert König und die Präsidentin des HELM Christel Lenarz berichteten über die Entwicklungen hinsichtlich der Allgemeinverfügung zum Befahren des Stillwasserbereiches Fulder Aue – Ilmen Aue. Aufgrund des großen Widerstandes der Betroffenen wurde die Allgemeinverfügung erst ausgesetzt und schließlich im Februar aufgehoben, da die SGD Süd „nach einer umfänglich rechtlichen Prüfung (…) für den Erlass der Allgemeinverfügung vom 23.07.2024 nicht zuständig war“.
Da die SGD Süd aus naturschutzrechtlicher Sicht Handlungsbedarf in dem betroffenen Bereich sieht und dem BMDV eine neue Naturschutzgebiets-Befahrens-Verordnung vorschlägt, werden die Verbände in dieser Angelegenheit aber auch künftig gefordert sein.
Interessierte können sich über weitere Entwicklungen auf der Homepage der neu gegründeten Interessensgemeinschaft Inselrhein informieren. www.ig-inselrhein.de
Anne Hochreuther erläuterte die Kriterien zur Umweltauszeichnung Blaue Flagge und gab denTermin der Auszeichnungsveranstaltung am 18.Mai beim MBC Speyer bekannt. Das nächste Umweltseminar findet voraussichtlich am 22. November2025 beim Kanu Club Mainz Kostheim statt.
(Anne Hochreuther, LVM-RLP)