Online-Petition zur „Fulder Aue – Ilmen Aue“

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Die Stillwasserflächen hinter den Inseln an der Rheinbiegung zwischen Bingen und Rüdesheim sind Rückzugsgebiete für brütenden Vögel, werden aber z.T auch von Wassersportlern genutzt. (Fot: AdobeStock.com / Gottfried Carls)

Wie die DMYV-News bereits am 6.9.2024 berichteten, trat am 23. Juli 2024 eine von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) erlassene Schutzanordnung in Kraft, die das Befahren der Wasserflächen im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“ zwischen dem 1. April und dem 14. Oktober verbietet. Jetzt wirbt eine Online-Petition dafür, dass die Gebiete für den Wassersport nutzbar bleiben.

Das Naturschutzgebiet Fulder Aue–Ilmen Aue befindet sich im Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz und wurde 1995 unter Naturschutz gestellt. Das Schutzgebiet umfasst einen Teil der Rheinniederung einschließlich der Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue sowie der dazwischen liegenden Wasserflächen. Die Verordnung soll vor allem die empfindlichen Stillwasserbereiche im Naturschutzgebiet vor Störungen durch Bootsverkehr schützen.

Diese Maßnahme traf von Beginn an auf erheblichen Widerstand seitens der Wassersportverbände und weiterer Betroffener. Die Wassersportverbände argumentierten, dass der tatsächliche Einfluss des Bootsverkehrs auf das Naturschutzgebiet gering sei. Aufgrund der geringen Wassertiefe und eines in der Aue liegenden Sperrwerks können z.B. Motorboote nur sehr kleine Teile des Gebiets befahren, um dann dort einen geschützten Ankerplatz abseits des strömungsreichen Rheinfahrwassers zu finden.

Wassersportverbände und -Vereine protestieren

Die Wassersportverbände werfen der SGD-Süd zudem mangelnde Sorgfalt in der Vorbereitung und Umsetzung vor. Ein entscheidender Punkt dabei war, dass die Zuständigkeit der ausführenden Landesbehörde von Anfang an angezweifelt wurde, da es sich um eine Bundeswasserstraße handelt.

Der Protest blieb nicht folgenlos, und der Zusammenschluss aus Vereinen, Verbänden und Betroffenen konnten einen Etappensieg für sich verbuchen: Die SGD setzte den Vollzug der Anordnung aus, und das Verwaltungsgericht Mainz stellte wenige Tage später sinngemäß fest, dass die ausführende Behörde nicht befugt gewesen sein dürfte, die entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen. Da es sich um eine Bundeswasserstraße handelt, dürfte die Regelungsbefugnis beim zuständigen Bundesministerium liegen.

Die Aussetzung des Vollzugs und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz bedeuten allerdings nicht, dass das Thema jetzt zu den Akten gelegt wird. Nach Ansicht des Behördenleiters der SGD Süd "(...)steht es außer Frage, dass aus naturschutzfachlichen Gründen in diesem Gebiet Handlungsbedarf besteht (...)".

Petition gegen die Maßnahme

Unterdessen hat sich weiterer Widerstand formiert. So haben die Gegner der Maßnahme eine Online-Petition an die SGD-Süd gestartet, in der man sich „ (…) entschieden gegen die erneute Inkraftsetzung der Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet "Fulder-Aue / Ilmen-Aue" ausspricht.“ Laut Initiator der Petition „(…) entzieht die Verordnung nicht nur einen wichtigen Teil unseres Naherholungsgebiets, sondern greift unverhältnismäßig in die Interessen aller ein, die sich gerne in der Natur entlang des Rheins zwischen Bingen-Kempten und Ingelheim aufhalten.“

Dabei steht der Naturschutz als solches und die Einsicht in die Notwendigkeit von Naturschutz-Belangen nicht in Frage. Die Initiatoren der Petition zweifeln aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme an, verweisen auf fehlende Daten und die Nichtberücksichtigung anderer Faktoren auf das ökologische Gleichgewicht in dem betroffenen Bereich.

DMYV unterstützt die Betroffenen

Auch der DMYV, die Landesverbände und die Vereine sind von je her im Naturschutz aktiv. DMYV-Vizepräsident Gisbert König: „Der Schutz der Natur und der Umwelt ist dem DMYV, den Landesverbänden und seinen Vereinen ein großes Anliegen. Gerade die Vereine in diesem Gebiet sind hier vorbildlich engagiert. So ist ein Großteil der Vereine seit vielen Jahren mit dem Umweltsymbol „Blaue Flagge“ ausgezeichnet und engagiert sich z.T. auch darüber hinaus im Umweltschutz. Der DMYV wird die Betroffenen daher weiterhin bei Ihren Bemühungen um Klärung unterstützen.“

HIER geht’s zur Online-Petition.


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