LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Montenegro

Motorbootrevier Montenegro
Historische Altstadt von Perast

EIN- UND AUSREISE

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • (Vorläufiger) Reisepass
  • (Vorläufiger) Personalausweis, bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise
  • Kinderreisepass

Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Eine Yacht muss zunächst auf dem kürzesten Wege einen Port of Entry anlaufen, um die Einklarierungs-Formalitäten zu erledigen, eine "Vignette" zu erhalten und die Crewlisten bestätigen zu lassen. Beim Einklarieren sind vorzulegen: (in Klammern Original-Texte):

  • Eine Beantragung der Vignette ("request for obtaining of vignette")
  • Gültige Schiffspapiere ("Certifiacte of registration")
  • Nachweis der Qualifikation des Schiffsführers und der Crew, ausgegeben von
  • Versicherungsnachweis für die Yacht gegenüber Dritten (Personen);
  • Eigentumsnachweis oder ein Berechtigungsnachweis für die Benutzung der Yacht;
  • Nachweis der Bezahlung der Gebühren für die "safety navigation objects" und der Verwaltungskosten.

 

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten die amtlichen Kennzeichen und die amtlich anerkannten Kennzeichen von Verbänden, z.B. der Internationale Bootsschein vom Deutschen Motoryachtverband.
Ports of Entry sind derzeit (von Nord nach Süd) saisonal (vom 1. Mai bis 1. November), Kotor, Budva und ganzjährig Porto Montenegro und Bar.

Bar
GPS-Koordinaten 42° 06' N 19° 05' E
Dienstzeit: H24
Einklarierungshafen: ganzjährig
UKW Kanal 16, 14
T: +382 (0)30 312 733
F: +382 030 311 384
E: lukabar(at)t-com.me

Budva
GPS-Koordinaten 42° 17' N 18° 57' E
Dienstzeit HX
Einklarierungshafen: 1. Mai – 1. November
UKW Kanal 16, 12
T: +382 (0)33 451 227
M: 069 290 257
F: +382 (0)33 451 227

Kotor
GPS-Koordinaten 42° 26' N 18° 46' E
Dienstzeit H24
Einklarierungshafen: 1. Mai – 1. November.
UKW Kanal 16, 12
T: +382 (0)32 304 312
M: 069 681 504
F: +382 (0)32 304 313
E: kapetani(at)t-com.me

Marina Portomontenegro / Tivat
GPS Koordinaten 42° 25,9' N 18° 41,5' E
Dienstzeit H24
Einklarierungshafen: ganzjährig
UKW: Kanal 71
T: +382 (0)32 674 660
F: +382 (0)32 674 656
E: info(at)portomontenegro.com

Der Skipper einer Yacht kann bereits vor dem Eintreffen in den Port of Entry die nachfolgendgenannten Unterlagen per Post, Fax, auf elektronischem Wege oder durch eine beauftragte Person Kopien der Unterlagen an das Hafenamt übermitteln. Falls einzelne für das Einklarieren notwendige Dokumente nicht vorliegen, kann der Hafenkapitän dem Skipper der ausländischen Yacht ein Zeitlimit zum Nachliefern setzen; bis zu diesem Zeitpunkt hat die Yacht im Einklarierungshafen zu bleiben.

Der Skipper oder Kapitän einer ausländischen Yacht, die sich in montenegrinischen Gewässern aufhielt, muss vor Verlassen dieser Gewässer in einem Hafen, der für den internationalen Verkehr geöffnet ist, ausklarieren und die Crew- und Passagierliste entsprechend bestätigen lassen. Danach muß er die Gewässer der Republik Montenegro innerhalb von 24 Stunden verlassen.

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip, zusätzlich tierärztliches Gesundheitszeugnis.

Es besteht eine Vignettenpflicht. Die Vignette muss sichtbar an der Yacht angebracht werden. Die Vignette gilt auch für Beiboote, die sich an Bord der Yacht befinden.

Yachten, die zu einer Reparatur einen Hafen oder eine andere Stelle anlaufen, benötigen keine Vignette. Das gleiche gilt für Yachten, die an einer Regatta oder einer Ausstellung teilnehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Regatta oder die Ausstellung mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginn beim Zollamt angemeldet worden ist.

Während der Dauer der Gültigkeit der Vignette darf die Zahl der Crewmitglieder und Passagiere einer Yacht, die nach den Vorschriften des Gesetzes nicht als Charteryacht gilt, nicht das Vierfache der höchstzulässigen Zahl von Personen an Bord, wie sie sich aus den Schiffspapieren ergibt, überschreiten. In die Crewliste werden Personen, die sich nur während des Aufenthalts einer Yacht im Hafen oder vor Anker an Bord befinden, nicht eingetragen.

BOOTSDOKUMENTE

 

Inhalt

An Bord einer ausländischen Yacht müssen sich während der Fahrt in montenegrinischen Gewässern die folgenden Bootsdokumente befinden:

  • Die Schiffspapiere
  • Der Führerschein des Skippers und der Crew gemäß den Bestimmungen des Flaggenstaates der Yacht
  • Ein Versicherungsnachweis
  • Ein Eigentumsnachweis oder Nachweis der Berechtigung zur Benutzung der Yacht
  • Ggf. ein  Chartervertrag
  • Eine Vignette
  • Eine Crewliste
Bootsversicherung

Es muss beim Antrag auf die Vignette der Nachweis einer Versicherung gegenüber Dritten geführt werden. Über die Höhe der Versicherungssumme wird hier nichts bestimmt. An anderer Stelle wird für Boote unter der Flagge Montenegros ein Betrag von 800.000 € genannt, so dass dieser Wert als Minimum angesehen werden kann.

Beiboote und ihre Benutzung gelten dann als mitversichert, wenn sie in den Bootspapieren eingetragen sind. Ist das nicht der Fall, muss eine separate Versicherung vorliegen. Für Charteryachten gelten zusätzliche Vorschriften zur Versicherungspflicht.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben.

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Befindet sich eine Funkanlage an Bord, wird das entsprechende Funkzeugnis benötigt.

BOOTSAUSRÜSTUNG

In- und ausländische Yachten, die in den Gewässern der Republik Montenegro fahren, müssen nach den SOLAS-Richtlinien und nach der STCW-Convention (Convention on Standard forTraining, Certification and Watchkeeping for Seafarers) ausgerüstet sein.

Für nicht-kommerzielle Boote ist folgende Ausrüstung vorgeschrieben:

  • Anker gemäß dem vorgeschriebenen Gewicht mit Trosse oder Kette von 25 – 100 m
  • Klampen/Poller und drei Festmachetrossen von angemessener Länger und Festigkeit
  • Pumpe oder Gefäß mit Schöpfer
  • Zwei Ruder/Riemen von angemessener Länge
  • Werkzeug-Kit für die Wartung der Maschinenanlage
  • Angemessene Ersatzteile für die sichere Funktion der technischen Ausrüstung
  • Schwimmweste für jede Person an Bord
  • Bordapotheke
  • Signalmittel und navigatorische Ausrüstung
  • Vorgeschriebene Lichter und Tagsignale gemäß IRPCS (International Regulations for Preventing Collisions at Sea / Kollisionsverhütungsregeln)
  • Eine wasserdichte Lampe
  • Abfallbehälter für feste Abfälle
  • Boote müssen mit Tanks und Einrichtungen zum Auffangen und Lagern von Öl, öligem Wasser und Müll ausgestattet sein

Fäkalientanks sind, soweit bekannt, derzeit für Boote nicht zwingend vorgeschrieben. Für kommerziell eingesetzte Schiffe gelten verschärfte Ausrüstungsvorschriften.

Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

Spezielle Vorschriften für die Einfuhr von Signalpistolen an Bord von seegehenden Yachten nach Montenegro sind nicht bekannt. Nach internationalen Regeln müssen bei einer Einreise über See Signalpistolen nicht extra gemeldet werden, da sie zur Sicherheitsausrüstung einer Yacht gehören.

Grundsätzlich ist für den Eigner/Skipper einer unter deutscher Flagge fahrenden Yacht der Besitz einer "Waffenbesitzkarte" erforderlich. Bei einem Transport müssen die Waffen und die Munition getrennt voneinander transportiert werden.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

  • In der Kumborski Tjesnak (Kumbor-Enge) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Dabei ist ein Mindestabstand von 50 m zur Brücke in Kumbor zu halten.
  • Im Prolaz Verige beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Außerdem besteht Stoppverbot.

Alle Schiffe ("vessels"), die in den Küstengewässern von Montenegro fahren, dürfen sich der Küste
nicht weiter nähern als:

  • Berufsfahrzeuge müssen einen Abstand von 300 m einhalten;
  • Sportfahrzeuge und Yachten über 7 m Länge müssen einen Abstand von mindestens 200 einhalten
  • Motor- und Segelboote müssen einen Abstand von mindestens 150 m einhalten
  • Ruder- und Paddelboote müssen einen Abstand von mindestens 50 m einhalten
  • Alle Wasserfahrzeuge müssen vor Badeplätzen in einem Abstand von mindestens 50 m außerhalb der Absperrlinien fahren oder 150 m vor natürlichen Badestränden
  • Surfer dürfen nur in einem Abstand von mehr als 200 m vom Ufer surfen und nur in Gebieten, in denen das Surfen nicht verboten ist
  • Jet-Boote (Scooter, Jet-Ski's o.ä.) dürfen nur in Gebieten fahren, in denen das ausdrücklich von den Hafenämtern erlaubt ist, und nicht näher als 300 m vor dem Ufer. Jet-Boote können diese erlaubten Zonen erreichen durch markierte Zufahrten und mit langsamster Fahrtgeschwindigkeit


Yachten über 45 m Länge und "all vessels on international voyages" sind verpflichtet, sich beim Befahren des Seegebietes 12 sm beim Baseline beim Montenegro Vessel Traffic Service (VTS) anzumelden:

UKW Kanal 11 oder 87
T: +382 (0) 30 315386
F: +382 (0) 30 313600
E: vts(at)pomorsto.me

Registrierte erhalten folgenden Service:

  • über andere Schiffe in dem entsprechenden Seegebiet
  • meteorologische und hydrographische Informationen
  • Informationen über Liegeplätze und Ankerplätze
  • Informationen über das Lotsenwesen ("pilotage")
  • Fahrwasser-Bedingungen
  • navigatorische Hilfen
  • Informationen über Probleme, die die Sicherheit beeinflussen können
  • jede andere Information, die die Sicherheit der Schiffahrt beeinflussen können

Im Übrigen muss eine ausländische Yacht während ihres Aufenthalts in montenegrinischen Gewässer alle Anforderungen internationaler Übereinkommen, soweit sie von der Repuiblik Montenegro ratifiziert worden sind, und Vorschriften der Republik Montenegro erfüllen.

UMWELTSCHUTZ

Abwasservorschriften
Es ist es in- und ausländischen Yachten nicht gestattet, Öl, öliges Wasser, Müll und Abfall jeder Art ins Meer entsorgen. Die Entsorgung muss in Einrichtungen gemäß den MARPOL-Vorschriften, den einschlägigen, für das Mittelmeer erlassenen Vorschriften und den Vorschriften der Republik Montenegro, an Land erfolgen.

Die Crew und Passagiere der Yachten sollen mit den entsprechenden Vorschriften vertraut sein.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Häfen

  • AD Marina Bar: www.marinabar.org
  • OMC-Marina Sv. Nikola: www.omcmarina.com 
  • Marina Jug, Marina Nautilus, Adriatic Shipyard Bijela: (http://www.asybijela.com
  • Marina Budva: (http://www.marinabudva.com
  • Marina Kotor: (http://www.portofkotor.com
  • Marina Prčanj: (http://www.marinaprcanj.com
  • Porto Montenegro, Adriatic Marinas d.o.o: (http://www.portomontenegro.com

Kraftverfügbarkeit
Tankstellen, die mit Yachten erreichbar sind, gibt es in Herzegnovi, Portomontengero, Kotor, Budva und Bar. In Portomontenegro kann Treibstoff zollfrei getankt werden

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

Die grüne Versicherungskarte gilt für Montenegro. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grün-Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen für PKW (und ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 15 Tageabgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, diese um weitere 15 Tage zu verlängern. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Montenegro verweigert.

Bei Reisen in oder durch Montenegro sind nur für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Sutomore), für die Straße von Herceg Novi nach Trebinje (Bosnien und Herzegovina) sowie für die Autofähren (Bucht von Kotor) Gebühren zu zahlen. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovčen, Durmitor) Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: +382 20 234 999) erhältlich.

Gespanne dürfen in Montenegro folgende Maße haben: 2,50 m Breite und 15 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,50 m x 6 m (einachsig), 2,50 m x 10 (zweiachsig) Gespannfahrer müssen zwei Warndreiecke mitführen.

Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h; außerorts 80 km/h.

Es gilt eine Promillegrenze von 0,3 ‰.

WEITERE WASSERSPORTARTEN

Informationen und Vorschriften zum Tauchen
Nach den Angaben in den "information for Navigators" ist ein Tauchen mit oder ohne Tauchgeräten nur erlaubt mit einer "Diving Identification Card", ausgegeben vom "Regional Center for Underwater Training and Demining " in Bijela / Herzegnovi. Diese Karte wird nur ausgegeben an Personen, die eine entsprechende Ausbildung durch eine internationale Tauchschule nachweisen können. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Das Tauchgebiet muss in seiner Mitte mit einer orange oder roten Boje von mindestens 30 cm Durchmesser oder durch eine Tauchfahne gekennzeichnet sein (orangefarbenes Rechteck mit einem diagonalen weißen Streifen oder Flagge A (alpha) des internationalen Signalbuches).

Informationen und Vorschriften zum Schwimmen
Schwimmen außerhalb der markierten Badezonen ist strikt verboten; das gleiche gilt für eine Entfernung von 100 m vor natürlichen Ufern.

WICHTIGE KONTAKTE

Fremdenverkehrsamt Montenegro
Marka Miljanova 17
81000 Podgorica, Montenegro
T: +382 077 100 001
F: +382 077 100 009
E: info(at)montenegro.travel
W: www.montenegro.travel

Die Küstenfunkstelle Bar/Montenegro sendet auf UKW Kanal 16 und 24 und DSC Kanal 70 jeweils um 08.50, 14.20, 20.50 UTC (d.h. 10.50, 16.20, 22.50 Uhr MESZ) einen amtlichen Seewetterbericht (Sturmwarnung, Übersicht und 24-Stunden-Vorhersage) für die Adria und die Straße von Otranto in englischer und montenegrinischer Sprache aus.

Im Seegebiet vor der montenegrinischen Küste können außerdem sowohl die Wetterberichte der kroatischen Küstenfunkstelle Dubrovnik und teilweise auch die italienischen Wetterberichte empfangen werden.

Internationaler Notruf: 112
Polizei: 122
Feuerwehr: 123
Medizinischer Notfall: 124

Alle zentralen Rettungsstationen sind in der Adria über UKW-Kanal 16 ansprechbar.

Die Seenotkoordinierungsstelle (MRCC) Bar ist erreichbar über die Küstenfunkstelle Bar
T: 0382-.(0)30-31 30 88
M: 0382-(0)67 64 21 79
F: 0382-(0)30-31 36 00
E: barradio(at)pomorstvo.me
UKW Kanäle 16 und 70.

Der Pannendienst hat die Nummer 19807 (von ausländischen Mobiltelefonen aus: +382 19807),weiterhin die Mobiltelefonnummer +382 63 239 987.

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Adria 2: Zirje- Split - Dubrovnik – Bar
Herausgeber: Delius Klasing Verlag

Kostenlose Nautische Basis - Informationen Montenegro und weiterführende Literatur
http://www.nautik-verlag.de