LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Polen

Motorbootrevier Polen
Marina in der Altstadt von Danzig

EIN- UND AUSREISE

EU-Bürger benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass). Ausländer müssen sich vor Ablauf von drei Monaten ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden.

Nach Anlaufen der polnischen Küste muss in einem Hafen ordnungsgemäß einklariert werden. Das gilt auch für EU-Bürger.

Wenn Sie einen Hund oder eine Katze mit nach Polen in den Urlaub mitnehmen möchten, sind folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Kennzeichnung durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip (Transponder)
  • Vorhandensein eines EU-Heimtierausweises
  • Nachweis eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise)
  • Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere pro Person mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Mehr Tiere sind nur erlaubt, wenn sie an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen teilnehmen. Dazu muss ein schriftlicher Nachweis über die Anmeldung der Tiere zur Veranstaltung vorliegen.

BOOTSDOKUMENTE

Bootsregistrierung, -kennzeichnung und Eigentumsnachweis
Fahrer von Motorbooten mit einer Motorleistung ab 15 kW müssen Eigentumsdokumente bei sich führen. Der Internationale Bootsschein vom Deutschen Motoryachtverband wird als Registrierungsnachweis anerkannt.

Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU
Ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote wird verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.

Bootsversicherung
Gesetzlich ist keine Versicherung vorgeschrieben.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Für Motorboote mit einer Motorleistung größer als 10 kW besteht eine Führerscheinpflicht. Ausländische Bootsfahrer müssen den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine Binnen und See werden in Polen anerkannt.

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Es gelten dieselben Bestimmungen  wie in der restlichen EU.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Vorgeschriebene Ausrüstung
Für jede an Bord befindliche Person ist eine Rettungsweste oder ein Rettungsring pro Schiff vorgeschrieben. Der Rettungsring muss mit einer 27.5m langen Rettungsleine ausgerüstet sein, die am Heck befestigt ist, damit außenbords gefallene Personen gerettet werden können. Alle Boote mit Motor und einer Gasinstallation müssen einen Trockenfeuerlöscher an Bord haben. Alle Rettungsmittel mit Prüfplaketten müssen immer im aktuellen Prüfzeitraum liegen, sie müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein. Jedes Boot muss über einen Anker an Bord verfügen.

Empfohlene Ausrüstung
Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

Vorschriften und Hinweise für den Gebrauch von Signalpistolen
Für eine Signalpistole und die dazugehörende Munition ist der „Europäische Feuerwaffenpass“ erforderlich. Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://goo.gl/m7JC8M

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Militärische Übungsplätze
Neben ständigen gibt es in Polen auch viele zeitweilige Sperrgebiete, die nicht befahren werden dürfen. Diese sind in aktuellen Seekarten verzeichnet.

Berufsschifffahrt
Bei einer Schiffsreise entlang der polnischen Ostseeküste muss in jedem Fall auf die Fischerboote geachtet werden, die dort zahlreich anzutreffen sind.

Hinweise zur Einfahrt in Seehäfen
Da die polnischen Seehäfen meist in Flussmündungen liegen, kann durch den auslaufenden Strom, der auf den je nach Windrichtung zur Küste parallel laufenden Strom trifft, eine starke Brandung entstehen. Eine Einsteuerung in die häufig engen Hafeneinfahrten, verbunden mit teilweise geringen Wassertiefen, wird dann oft schwierig. Daher sollte vor Auslaufen aus einem Hafen immer ein Blick auf die aktuelle Wetterkarte geworfen werden.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Geschwindigkeitsbeschränkungen
Siehe Seekarten. Die örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen speziell für die masurische Seenplatte sind ausgeschildert; in den Häfen und Kanälen sind maximal 5 km/h erlaubt.

Flaggenführung
Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der restlichen EU.

Promillegrenze
Es gilt eine Promillegrenze von 0,2 ‰.

UMWELTSCHUTZ

Antifoulingvorschriften
Gemäß der Europäischen Biozid-Richtlinie.

Abwasservorschriften
Sportboote müssen, mit vereinzelten Ausnahmen, seit 2005 mit einer Abwasserrückhalteanlage ausgestattet sein.

Naturschutzgebiete/Nationalparks
Die Häfen Szcecin, Slups und Gdynia bieten Informationen rund um geschützte Gebiete an.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Häfen und Liegeplätze

Ladenöffnungszeiten
Die meisten Geschäfte sinDd 7 Tage in der Woche geöffnet. Einige wenige haben 24 Stunden geöffnet.

Währung: Polnischer Złoty (PLN)

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

  • Führerschein;
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I;
  • Die Mitnahme der Internationalen grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

Trailergespanne dürfen folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörden bzw. Agenturen sind für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig.

Generalna Dyrekcja Drog Krajpwych i Autostrad ul. Zelazna 59
00 848 Warszawa - Polen
T: +48 22 375 88 88
E: kancelaria(at)gddkia.gov.pl
W: www.gddkia.gov.pl

  • Innerorts 50 km/h, von 23.00 bis 5.00 Uhr 60 km/h
  • Für Gespanne gelten außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h.

Verkehrsregeln
Es gilt eine Lichtpflicht, auch tagsüber.

Informationen, auch eine Auflistung der gebührenpflichtigen Straßen sowie der Gebührensätze, finden sich unter www.viatoll.pl/de/hauptseite.

Bei Alkohol am Steuer gilt die Grenze von 0,2‰ Alkohol im Blut bzw. von 0,1 mg/l Atemalkohol.

WICHTIGE KONTAKTE

Verbände/Organisationen
Polski Zwiazek Zeglarski (PZZ) – Polnischer Motorbootverband
W: www.pya.org.pl

Notruf
Europäische Notrufnummer: 112
Maritimer Such- und Rettungsdienst: www.sar.gov.pl
Die Seenotkoordinierungsstellen sind über den UKW-Kanal 16 erreichbar.

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Planungskarte für die Sportschifffahrt Teil 1 & 2 -Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer
Herausgeber: BSH
Sportbootkarte 3020 - Zatoka Pomorska, Zalew SzczecinskiPommersche Bucht, Stettiner Haff
Herausgeber: BSH
Klein- und Sportschifffahrtskarte 3022 - Zatoka Gdanska (Danziger Bucht), Zalew Wislany (Frisches Haft)
Herausgeber: BSH
Nachrichten für Seefahrer bzw. für die Binnenschifffahrt
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes