Zur jährlichen Sitzung der Leiter der Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV) waren 18 Prüfungsausschussleiter, DMYV- Präsident Frank Dettmering, der 1. Vizepräsident des DMYV Gisbert König, sowie die zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiter aus der Duisburger DMYV-Geschäftsstelle am 1. März in Lübeck zusammengekommen.
Der Austausch untereinander, Fortbildungsinhalte und die Diskussion aktueller Entwicklungen rund um das Prüfungswesen im Bereich der Befähigungszeugnisse in der Sportschifffahrt sind die Inhalte der Tagung mit den Leitern der Prüfungsausschüsse, die einmal im Jahr vor dem Saisonbeginn vom DMYV anberaumt wird.
Seit Jahrzehnten sind die beiden großen Wassersportverbände, der Deutsche Motoryachtverband und der Deutsche Segler Verband (DSV) die Garanten für die ordnungsgemäße, neutrale und objektive Durchführung der Prüfungen zu den Befähigungszeugnissen in der Sportschifffahrt wie z.B. den Sportbootführerscheinen oder Funkzeugnissen.
Die Prüfungsausschüsse der beiden Verbände sind beauftragt, die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen mit ihren Prüfern bundesweit anzubieten und durchzuführen. Sie stellen sicher, dass nur Bewerberinnen und Bewerber um ein Befähigungszeugnis, die die nötige Sach- und Fachkenntnis nachweisen, am Schiffs- oder Funkverkehr auf den Bundeswasserstraßen teilnehmen und so die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Wasserstraßen gewährleistet ist.
Geplante Änderungen im Sportboot-Führerscheinwesen
Zentrales Thema der diesjährigen Tagung waren die aktuellen Pläne des Bundesverkehrsministeriums, in Bezug auf die geplante Sportschifffahrts-Verordnung und die damit verbundenen Planungen, mit Gültigkeit zum 1. Januar 2028 das Führerscheinwesen im Bereich Sportbootführerscheine, so wie es bisher Gültigkeit hatte, abzuschaffen. Diese Pläne befinden sich derzeit zwar noch in einer Vorentwurfsphase und werden diskutiert, allerdings zeichnen sich Kernpunkte ab, die auf erhebliche Kritik stoßen.
Objektive Prüfungen vs. kommerzielles Interesse?
So soll die Beleihung der beiden gemeinnützigen Verbände DMYV und DSV durch den Bund für die Ausstellung der Sportbootführerscheine aufgehoben werden und der amtliche Sportbootführerschein zugunsten eines amtlich anerkannten Verbandsscheins über die geplante Verordnung abgeschafft werden.
Die Prüfungen sollen in Zukunft auch die Verbände der Ausbildungsstätten durchführen, die ein kommerzielles Interesse daran haben, es möglichst vielen Bewerbern zu ermöglichen, die Prüfung erfolgreich abzulegen. Der DMYV warnt davor, hier „den Bock zum Gärtner zu machen“ und so der Korruption Tür und Tor zu öffnen.
So war es nicht verwunderlich, dass diese Überlegungen des Ministeriums völliges Unverständnis der Anwesenden der PA-Leiter Tagung auslösten. Die erfahrenen Schiffsführer und Prüfer, von denen manche auch einen beruflichen Hintergrund im Bereich der Schifffahrt haben, machten erhebliche Bedenken für die Zukunft der Sicherheit des Schiffsverkehrs geltend.
Deutliche Mehrzahl der Verbände übt scharfe Kritik
Eine Kritik, mit der der DMYV nicht allein ist. Zehn der zwölf bisher am Verfahren beteiligten Verbände, darunter weitere Wassersportverbände, haben die aktuellen Überlegungen des Ministeriums aus denselben Gründen abgelehnt. Darüber hinaus hat auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in scharfer Form gegen die Pläne protestiert. Lediglich die beiden Verbände der Ausbildungsstätten stimmten den Planungen bisher zu.
Neues Schildbürgertum vs. bewährte Strukturen?
Während das Ministerium Schlagworte wie „Entbürokratisierung“ und „Bürgerfreundlichkeit“ als Gründe für diese Planungen anführte, identifizierten die Teilnehmer der Tagung schnell das komplette Gegenteil:
So wäre der anerkannte Verbandsschein im Gegensatz zum derzeit existierenden amtlichen Sportbootführerschein nicht mehr im Ausland gültig. Ein entsprechendes internationales ICC-Zertifikat und müsste erst gegen eine Extra-Gebühr bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GdWS) beantragt werden. Das würde für den Führerscheininhaber das Verfahren verkomplizieren und mutmaßlich auch verteuern.
Darüber hinaus müssten Bewerber um den entsprechenden Führerschein für den See-Bereich ggf. aus Süddeutschland an die norddeutschen Küsten reisen, um die praktische Prüfung zu absolvieren, da diese Prüfung nur noch auf Seeschifffahrtsstraßen abgenommen werden darf. Eine fachliche Begründung dafür bleibt das Ministerium bisher schuldig und war für die Tagungs-Teilnehmer nicht ersichtlich.
Auch das vom Bundestag bereits beschlossene Zentralregister für das Sportbootführerscheinwesen bei der GdWS wäre nicht mehr umsetzbar.
Hinzu kommen eine Vielzahl juristischer Einwände seitens des DMYV gegen den aktuellen Vorentwurf des Ministeriums.
DMYV kämpft für die Sicherheit im Schiffsverkehr
So ist es kein Wunder, dass DMYV-Präsident Frank Dettmering und Vizepräsident Gisbert König, sowie der operative Geschäftsführer des Bereichs Staatliche Befähigungsprüfungen in der Sportschifffahrt beim DMYV, Gerhard Militzer, den Tagungs-Teilnehmern versprachen, dass sich der DMYV in enger Abstimmung mit den anderen Verbänden dafür einsetzen wird, dass die seit Jahrzehnten bewährten und gut funktionierenden Strukturen erhalten bleiben.
Der Deutsche Motoryachtverband e.V. als Bundesverband für den motorisierten Wassersport wird daher auf allen Ebenen den Bestrebungen entgegentreten, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf dem Wasser den wirtschaftlichen Interessen kommerzieller Stakeholder im Wassersport zu opfern.