DMYV PRÜFUNGSZENTRUM NRW
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Prüfungszentrum NRW ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungszentrum NRW erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungszentrum NRW
Jörg Sonntag
Ludwig-Bender-Straße 15
45472 Mülheim an der Ruhr
Tel. 0208 467 467 5
Fax 0208 467 467 6
www.DMYV-PZ-NRW.de (Termine hier)
info(at)DMYV-PZ-NRW.de
Bürozeiten: Di.-Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Bankverbindung
Kontoinhaber: Jörg Sonntag
Institut: DKB
IBAN: DE56 1203 0000 1077 0326 11
Swift-Bic: BYLADEM1001
USt-Ident-Nr.: DE293279368
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSCHUSS Aurich
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Aurich ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Aurich erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Aurich
Gerno Ripken
Tjüchkampstraße 12
26605 Aurich
Telefon: +49 (04941) 6977904
E-Mail: gerno.ripken(at)ewetel.net
Bürozeiten: Di. – Do. 09:00 – 13:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Prüfungszentrum Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungszentrum Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungszentrum Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
Torsten Hahn
Marzahner Str. 24a
13053 Berlin
Telefon (030) 36 44 52 43
e-Mail: info[at]pab-mv.de
Internet: www.pab-mv.de
Bürozeiten: Di - Fr 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Bodensee, Stuttgart & Ausland
HERZLICH WILLKOMMEN
Das Prüfungszentrum Bodensee, Stuttgart & Ausland ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungszentrums Bodensee, Stuttgart & Ausland erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungszentrum Bodensee, Stuttgart & Ausland
Barbara Pfänder
Mühlstraße 10
88085 Langenargen
Telefon: +49 (0)7543 302-9694
Telefax: +49 (0)7543 302-5397
E-Mail: info(at)pz-bostau.de
Homepage: www.pz-bodensee-stuttgart-ausland.de
Bürozeiten: Mo 14-18 Uhr Die - Do 09:30-12:00 Uhr, Freitags geschlossen
Kontodaten:
Kontoinhaberin: Barbara Pfänder
Bankinstitut: Volksbank Friedrichshafen-Tettnang
Swift-Bic:GENODES1TET
IBAN: DE08 6519 1500 0228 7210 08
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Prüfungszentrum Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungszentrums Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungszentrum Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Ralph Klose
Bliesendorfer Dorfstraße 23a
14542 Werder/Havel
Telefon: +49 (03327) 7412225
Telefax: +49 (03327) 7412226
E-Mail: Info(at)PA-Berlin-Potsdam.de
Homepage:www.pz-brandenburg.de
Bürozeiten:
Montag 9.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Bremen-Hamburg
HERZLICH WILLKOMMEN
Das Prüfungszentrum Bremen-Hamburg ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungszentrum Prüfungszentrum Bremen-Hamburg erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungszentrum Bremen-Hamburg
Holger Wetzel
Beim Bohnenhof 21
28307 Bremen
Telefon: +49 (0421) 4094390
Telefax: +49 (0421) 4094387
E-Mail: info(at)pa-bremen.de
Homepage:www.pa-bremen.de
Bürozeiten: Mo. - Do. 09:00 – 12:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Deggendorf
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Deggendorf ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Deggendorf erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Deggendorf
Franz Freymadl
Neustifter Straße 13
94036 Passau
Telefon: (0) 851 - 83741
Telefax: (0)3222 - 1704673
Mobil: (0)176 - 81151009
E-Mail: info(at)pa-deggendorf.de
franz.freymadl(at)pa-deggendorf.de
Homepage: www.pa-deggendorf.de
Bürozeiten: Mo.-Do. 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSCHUSS Koblenz
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Koblenz ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Koblenz erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Koblenz
Axel Kargl
Ringstr. 31
56332 Dieblich
Telefon: +49 (02607) 9744822
Telefax: +49 (02607) 960769
E-Mail: anfrage(at)bootsführerschein-koblenz.de
Homepage: www.bootsführerschein-koblenz.de
Bürozeiten: Mo. -Fr.09:00 - 13:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSCHUSS Main
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Main ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Main erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Main
Werner Kastner
Weiherweg 6
96194 Walsdorf
Tel: +49 (09549) 9892770
Fax: +49 (09549) 9892772
Mobil: +49 (0172) 8106936
E-Mail: pa.main(at)t-online.de
Homepage: www.pa-main.de
Bürozeiten: Mo.-Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Mannheim-Darmstadt/Saar-Mosel
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Mannheim-Darmstadt/Saar-Mosel ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Mannheim-Darmstadt/Saar-Mosel erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Mannheim-Darmstadt/Saar-Mosel
Petra Weber
Merowingerstraße 5
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: +49 151 25 86 77 92
E-Mail: info(at)dmyv-pzrlp.de
Webseite: www.dmyv-pzrlp.de
Bürozeiten: Mo.–Do.: 09.00-15.00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS München/Nürnberg
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss München/Nürnberg ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstellen des Prüfungsausschusses München/Nürnberg erreichen Sie unter folgenden Adressen:
Geschäftsstelle München
Jochen Grees
F.-J.-Remlinger-Str. 15
88486 Kirchberg
Postanschrift:
PA München/Nürnberg
Jochen Grees
Postfach 20
89279 Altenstadt
Telefon: +49 (07354) 937936
Telefax: +49 (07354) 937932
E-Mail: pa-muenchen(at)t-online.de
Homepage: www.pa-muenchen.de
Bürozeiten: Mo., Di., Do.,Fr. 8:00 - 11:30 Uhr; Mi. 14:30 - 18:00 Uhr
Geschäftsstelle Nürnberg
PA München/Nürnberg
Büro Tremel
Von-Kling-Weg 12
86669 Königsmoos
Telefon: +49 (08433) 92 97 491
Fax: +49 (08433) 92 03 81
E-Mail: kontakt(at)pa-nuernberg.com
Bürozeiten: Mo.- Do. 8:30 - 12:00 Uhr; Mo. 15:00 - 17:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Niedersachsen
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Niedersachsen ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Niedersachsen erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Niedersachsen
Dirk Hartung
Nölkenwinkel 6 c
31515 Wunstorf
Vorsitzender SKS: Stefan Klöpper
Telefon: +49 (05033) 981760
Telefax: +49 (05033) 981761
E-Mail: hartung(at)pa-hannover.de
Homepage: www.pa-hannover.de
Bürozeiten: Mo.+ Di. 9:00 - 11:00 Uhr; Do. 15:00 - 17:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Regensburg
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Regensburg ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Regensburg erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Regensburg
Udo Hilbinger
Hauptstraße 2 a
93339 Riedenburg
Telefon: +49 (09442) 2720
Telefax: +49 (09442) 2720
E-Mail: hilbinger(at)gmx.de
Homepage: www.hilbinger.info
Bürozeiten: Mo.-Fr. ab 17:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Schleswig-Holstein
HERZLICH WILLKOMMEN
Das Prüfungszentrum Schleswig-Holstein ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
- SKS
- UBI
- SRC
- LRC
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungszentrum Schleswig-Holstein erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungszentrum Schleswig-Holstein
Jörg Schultz
Wittland 2-4
24109 Kiel
Telefon: +49 (0431) 66940708
Telefax: +49 (0431) 66940847
E-Mail: info(at)dmyv-pz-sh.de
Homepage: www.pruefungszentrum-sh.de
Bürozeiten: Di. + Do. 10:00 – 15:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.
DMYV Prüfungsausschuss Wetzlar-Offenbach
HERZLICH WILLKOMMEN
Der Prüfungsausschuss Wetzlar-Offenbach ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:
- Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Wetzlar-Offenbach erreichen Sie unter folgender Adresse:
Prüfungsausschuss Wetzlar-Offenbach
Olaf Winter
Unter dem Ahorn 6 a
35578 Wetzlar
Telefon: +49 (06441) 76025
Telefax: +49 (06441) 77756
E-Mail: info(at)pa-wetzlar.de
Homepage: www.pa-wetzlar.de
Bürozeiten: Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr / Fr. 08:00 – 13:00 Uhr
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.
Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.
Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
- Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
- Datum und Ort der Prüfung.