Stellungnahme des DMYV zum Abbruch des Motorbootrennens auf dem Halbendorfer See am 5. Oktober 2024 und den nachfolgenden Ereignissen

Verband & SzeneJugend & Sport

Duisburg, 10.10.2024 – Nach dem Abbruch des Motorbootrennens auf dem Halbendorfer See am 05.10.2024 wurden schwere Vorwürfe gegen den Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) sowie gegen ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter des DMYV erhoben. Der Abbruch wurde der offiziellen Verlautbarung zufolge „Due to the failure of the DMYV Rescue-Team“ beschlossen. Der DMYV kann kein Fehlverhalten oder Nachlässigkeiten seitens der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter des DMYV erkennen und weist jede Verantwortung für den Abbruch des Rennens und die dortigen Vorkommnisse zurück.

Hierzu ist festzuhalten:
  1. Der DMYV war nicht Veranstalter oder Organisator der Rennsportveranstaltung, sondern finanzieller Förderer gemäß der Förderrichtlinien Rennsport des DMYV.
  2. Die Förderrichtlinie und das Pflichtenheft für die Veranstalter stehen auf der Website des DMYV unter www.dmyv.de/downloads unter der Rubrik Leistungssport zum Download zur Verfügung.
  3. Der DMYV bietet den Veranstaltern auf Anforderung ein Rettungsboot und eine ehrenamtliche Crew mit fachlicher Qualifikation als Bootsführer und Taucher für die Absicherung der Rennen und Rettung der Fahrer nach einem Unfall an. Der Veranstalter ist frei in seiner Entscheidung, ein anderes Team zu engagieren.
  4. Der Veranstalter des Rennens auf dem Halbendorfer See -nicht der DMYV -hat das DMYV-Team engagiert.
Zum Ablauf:
  1. Das DMYV-Team war entsprechend der Absprache mit dem Veranstalter pünktlich vor Veranstaltungsbeginn vor Ort. Die Inspektion des Rennkurses zusammen mit der Rennleitung an Bord der Rettungsboote vor Veranstaltungsbeginn zur Orientierung konnte lt. Aussage des Leiters des DMYV-Teams entgegen vorheriger Absprache nicht stattfinden, da die Rettungsboote nicht rechtzeitig ins Wasser gekrant werden konnten.
  2. Dem DMYV-Team wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass ein Start zu einem Unfallort erst nach ausdrücklicher Aufforderung und Genehmigung durch die Rennleitung erfolgen darf. Zudem sollte die Anfahrt möglichst mit Vermeidung von Wellenschlag erfolgen, um eventuell noch auf dem Rennkurs befindliche Rennboote nicht zu gefährden.
  3. Während eines Laufes der F500-Klasse kam es am Samstag, dem 04.10. am späten Nachmittag zu einer Kollision, durch die sich beide beteiligte Boote überschlugen.
  4. Der Unfall ereignete sich nach Aussagen des Rennleiters gegenüber dem DMYV an einer von der Rennleitung schlecht einsehbaren und weit entfernten Position des Rennkurses.
  5. Unmittelbar nach dem Unfall fuhr der Bootsführer des DMYV-Rettungsbootes mit langsamer Fahrt außerhalb des Rennkurses in Richtung des Unfallortes, während er auf die Aufforderung der Rennleitung wartete, über den Rennkurs hinweg den kürzesten Weg nutzen zu können. Nach der Aufforderung fuhr er sofort auf kürzestem Wege zum Unfallort.
  6. Die Rennleitung hatte zu diesem Zeitpunkt den Rennkurs durch rote Warnsignale gesperrt. Es waren aber trotzdem noch Rennboote mit hoher Geschwindigkeit auf dem Kurs unterwegs und kreuzten den Kurs des Rettungsbootes, sodass der Fahrer Gas wegnehmen musste, um durch seinen Wellenschlag diese Boote nicht zu gefährden und auch die Eigensicherung zu beachten.
  7. Einer der beiden verunfallten Fahrer konnte das Cockpit des kopfüber liegenden Bootes selbstständig verlassen und sich auf den Rumpf retten. Der andere Fahrer verblieb in dem kopfüber liegenden Boot unter Wasser.
  8. Folgender Ablauf ist durch Videoaufnahmen belegt: Knapp eine Minute nach dem Unfall erreichte das Rettungsboot den Unfallort. Wenige Sekunden später gingen zwei Taucher von Bord des Rettungsbootes ins Wasser, um den Fahrer aus seinem Boot zu bergen.
  9. Die Kanzel des verunfallten Bootes war lt. Aussage der Taucher verzogen und verklemmt und ließ sich daher nur mit Verzögerung öffnen.
  10. Der bewusstlose Fahrer konnte dann geborgen werden und wurde an Bord des Rettungsbootes gebracht.
  11. Nachdem der Helm abgenommen wurde, kam der Fahrer zu Bewusstsein. Nach den Beobachtungen des Leiters des Rettungsteams erfolgte keine Reanimation.
  12. Wieder an Land verließ der Verunglückte übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge selbstständig laufend das Rettungsboot. Er wurde anschließend zur Behandlung in die nächste Klinik gebracht. Laut Aussage des Veranstalters gegenüber dem DMYV auf dessen Nachfrage am 8.10., soll er inzwischen bei gutem Allgemeinbefinden sein. Näheres ist dem DMYV nicht bekannt.
Nach dem Unfall

In einer Besprechung mit dem Veranstalter, dem zuständigen Kommissar der UIM, der Rennleitung, Vertretern der Rettungscrew und einem Mitarbeiter des DMYV im Anschluss an den Unfall wurden einige Punkte identifiziert, die zu Verzögerungen geführt haben könnten:

  • Die Kommunikation der Rennleitung über Funk sei nicht einwandfrei gewesen, da zwei Funkkanäle verwendet wurden. Somit kam es zu Unverständlichkeiten der Kommandos und Verzögerungen der Handlungstätigkeit.
  • Die Rennleitung räumte ein, aufgrund der verdeckten Sicht durch Gischt und Schwierigkeiten in der Tiefenwahrnehmung Zeit verloren zu haben.
  • Die Rettungscrew begründete ihr Handeln bzw. die Geschwindigkeit des Fahrens zum Unfallort mit den Absprachen des Sicherheitsbriefings und der bestehenden Gefahr bzw. Gefährdung durch/der auf dem Kurs fahrenden F500-Boote trotz des Rennabbruchs.
  1. Der zuständige UIM-Kommissar bemängelte die Dauer der Rettungsaktion und machte dafür die fehlende Erfahrung der Rettungscrew bei derartigen Einsätzen verantwortlich. Der DMYV kann sich dieser Einschätzung nach Rücksprache mit dem Rettungsteam, den anwesenden Mitarbeitern des DMYV und nach Auswertung des Videomaterials nicht anschließen.
  2. Ein Abbruch der Veranstaltung wurde vom UIM-Kommissar angedroht, sollte nicht am nächsten Morgen ein Rettungsteam mit einer größeren Erfahrung vor Ort sein.
  3. Der Leiter eines ehemaligen Rettungsteams, das nach den Aussagen des Veranstalters gegenüber dem DMYV als Backup vor Ort war, bot sich hierfür an, verlangte dafür aber den Auftrag per E-Mail durch den Präsidenten des DMYV persönlich.
  4. Da der DMYV bzgl. der Veranstaltung – wie eingangs beschrieben – keine Organisations- und Handlungsbefugnis hatte, bestand dazu keine Möglichkeit. Hier wäre der Veranstalter der richtige Ansprechpartner gewesen. Eine Kooperation der Beteiligten zugunsten des weiteren Ablaufs kam dann nicht zustande.
  5. Das DMYV-Team stand am Folgetag (Sonntag, 05.10.) morgens vor Rennbeginn für die Absicherung der Rennen erneut einsatzbereit zur Verfügung und wäre bereit gewesen, selbst bei einem Entzug der Lizenz für die internationalen Rennen die verbleibenden nationalen Rennläufe weiterhin abzusichern.
  6. Der Veranstalter entschied sich aber, die gesamte Veranstaltung zu beenden, und gab als Grund dafür „Fehler des DMYV-Rettungsteams“ an. Das DMYV-Team reiste daraufhin ab.
Nach der Veranstaltung:
  1. In den sozialen Medien äußerten sich Teilnehmer der Veranstaltung und Angehörige der Rennsportszene abwertend, z. T. unflätig, über den Deutschen Motoryachtverband und bezichtigten ihn der Verantwortung für den Abbruch des Rennens. Auch wurden dazu Falschmeldungen verbreitet.
  2. Auf dem Rennplatz kam es zu z. T. massiven verbalen Übergriffen einiger Teilnehmer gegenüber Mitarbeitern des DMYV. Hier wurde insbesondere eine hauptamtliche Mitarbeiterin für zahlreiche angebliche Missstände verantwortlich gemacht. Diese Mitarbeiterin war privat als aktive Rennfahrerin anwesend und nicht in einer offiziellen Funktion des DMYV. Sie war von dem Rennabbruch sportlich ebenso betroffen wie andere Rennfahrer.
  3. Hassbotschaften, Drohungen, Vorwürfe und Mobbing per Messenger und über soziale Medien gegen den DMYV und dessen Mitarbeiter mit z. T. absurden Unterstellungen folgten in den nächsten Tagen.
  4. Zahlreiche Vorwürfe richteten sich auch gegen die Rettungscrew, der Unfähigkeit, mangelnde Professionalität und eine fehlende Ausbildung wurden vorgeworfen.
  5. Über verschiedene Medien (Tageszeitungen, Online-Portale und Fernsehen) wurden Berichte verbreitet, die nach den Erkenntnissen des DMYV in Teilen unzutreffend sind.
 Der DMYV stellt hierzu fest:
  1. Eine Verantwortung des DMYV oder seiner Mitarbeiter und Unterstützer für den Abbruch der Veranstaltung besteht nicht.
  2. Die Rettungscrew hat eindeutig nach den Vorgaben der Rennleitung und des Veranstalters und nach den Regeln der guten Seemannschaft umsichtig und überlegt gehandelt. Sie erreichte knapp eine Minute nach dem Unfall den Unfallort, ohne sich und Andere trotz der unübersichtlichen Gesamtsituation zu gefährden. Der verunglückte Fahrer wurde sicher geborgen. Der DMYV spricht dem Rettungsteam für seinen Einsatz seinen Dank aus.
  3. Eine durch ein fahrlässiges Verhalten der DMYV-Rettungscrew bedingte maßgebliche und unnötige Verzögerung der Rettungsaktion ist nicht erkennbar.
  4. Die Einschätzungen des UIM-Kommissars zu den Anforderungen an eine Rettungscrew während einer solchen Veranstaltung liegen in dessen Verantwortungsbereich und werden vom DMYV nicht bewertet.
  5. Die gegen den DMYV und seine Mitarbeiter erhobenen Vorwürfe sind unbegründet, haltlos, verleumderisch und rufschädigend.
  6. Das Verhalten einiger Teilnehmer während und nach der Veranstaltung gegenüber Mitarbeitern des DMYV ist beleidigend und grob unsportlich.
  7. Der DMYV behält sich vor, rechtliche Schritte gegen die Urheber von Falschbehauptungen einzuleiten.

Den aktuellen Stand der Fahrerwertung in den Klassen F4 und F5 finden Sie HIER.


Weitere News