LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – KROATIEN
EIN- UND AUSREISE
Für die Einreise nach Kroatien ist der Reisepass (3 Monate) oder Personalausweis (30 Tage) ausreichend.
Die vorübergehende Einfuhr von eigenen Wassersportfahrzeugen aller Art ist ohne weitere Formalitäten möglich. Sie sind beim Grenzübertritt lediglich mündlich zu deklarieren und dürfen ausschließlich nur für private Zwecke benutzt werden. Verkauf, Vermietung etc. sind nicht zulässig.
Mit einem geliehenen Boot muss eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht am Grenzübergang vorgelegt werden. Diese muss von einer in- oder ausländischen Behörde oder notariell beglaubigt sein. Anmeldepflichtig sind außerdem Tauchsportausrüstungen und nicht fest eingebaute Funkgeräte.
Soll das vorübergehend eingeführte Wassersportfahrzeug über den Zeitraum des Urlaubs hinweg in Kroatien verbleiben, ist es unter Zollverschluss nehmen zu lassen. Zur Abwicklung dieser Zollformalitäten sind bestimmte Yachtclubs, Marinas und Hotelorganisationen berechtigt.
a) Auf dem Seeweg
Bei Einreise über den Seeweg ist der nächste Zollhafen (engl. „Port of Entry“) anzulaufen und unverzüglich beim Hafenamt einzuklarieren: Umag, Porec, Rovinj, Pula, Rasa-Brsica, Rijeka, Mali Losnj, Senj, Maslenica, Zadar, Sibenik, Split, Ploce, Metkovic, Korcula, Dubrovnik und zusätzlich vom 1.4. - 30.10. Novigrad (Istrien), Sali, Soline, Primosten Ravni Zakan, Hvar, Ubli, Vis Hafen.
b) Auf den Landweg
Alle Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien transportiert werden, müssen bevor sie zu Wasser gelassen werden, beim Hafenamt angemeldet werden.
Dabei sind vorzulegen:
- Personaldokumente der Besatzung
- Amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse nachweist, z.B. Internationaler Bootsschein des DMYV.
- Sportbootführerschein See oder adäquater Befähigungsnachweis
- Crewliste: Für Boote, auf denen übernachtet wird und für die Crew kein Zimmernachweis vorliegt, ist eine Crewliste vorzulegen. Diese muss bei der Anmeldung bzw. Einklarierung beim Hafenamt erstellt werden. Wenn neue Personen hinzukommen, ist die Crewliste entsprechend zu aktualisieren.
Die Personenzahl in der Crewliste ist auf die doppelte Personenkapazität des Schiffes begrenzt. Tagesausflüge müssen beim Hafenkapitän angemeldet und ggf. in die Crewliste eingetragen werden.
- Ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit einer Motorisierung über 15 kW
- Ggf. ein Sprechfunkzeugnis mind. eines Crewmitgliedes
- Informationskarte für Nautiker (INFO 101)
Vor der Ausreise ist eine Abmeldung im Hafen erforderlich, die an der Grenze vorgezeigt werden muss.
Bei der Anmeldung sind die Gebühren für die Schiffssicherheit und eine Leuchtfeuergebühr zu bezahlen. Die Anmeldebestätigung (Odobrenje) gilt für 1 Jahr und erlaubt beliebige Ein- und Ausreisen. Weiterhin ist eine Kurtaxe zu entrichten.
BOOTSDOKUMENTE
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten die amtlichen Kennzeichen und die amtlich anerkannten Kennzeichen von Verbänden, wie z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV.
Es wird ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis (z.B. Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Bestätigung offizieller Stellen oder ggf. T2L-Dokument) von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt.
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Nähere Informationen erhalten Sie beim Yachtversicherer.
Wer mit anderen als mit den deutschen Führerscheinen sein Boot führt (siehe Punkt Bootslizenzen – Führerscheinvorschriften für Binnen-/Seegewässer), sollte, wenn das Boot in Deutschland versichert ist, eine schriftliche Deckungszusage vom Versicherer einholen. Dass "fremde Führerscheine" zum Deckungsausschluss führen können, sollte jeder Skipper bedenken, der sich mit solchen Scheinen aufs Wasser wagt.
BEFÄHIGUNGSNACHWEISE
Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Es gilt eine Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote oder Wasserfahrzeuge (z.B. auch dem Jetski) unabhängig von der Stärke (z.B. auch für Boote unter 15 PS, die in Deutschland führerscheinfrei gefahren werden dürfen) oder Art des Motors (auch Elektromotoren zählen hierzu) zum Befahren der kroatischen Küsten- und Binnengewässern. Die entsprechenden deutschen Sportbootführerscheine werden dafür anerkannt.
Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.
Für Segelboote – mit und ohne Motor – über 3 m Länge ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
Zum Befahren der kroatischen Küstengewässer können deutsche Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein-See besitzen, ein kroatisches Patent erwerben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in Kroatien erworbene Bootsführerscheine nur in Kroatien gültig sind, und nicht in deutsche Sportbootführerscheine umgeschrieben werden können. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden dagegen weltweit anerkannt, somit empfiehlt es sich den Führerschein in Ihrem Heimatland zu machen.
Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:
- Boote in Sportwettbewerben
- Kanus
- Kajaks (auch hier gilt das nur ohne Motor!)
- Tretboote
- Surfbretter
Ein Crewmitglied muss über ein entspr. gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis verfügen, wenn sich eine Sprechfunkanlage an Bord befindet.
BOOTSAUSRÜSTUNG
Vorgeschriebene Ausrüstung
Für Kroatien ist die gleiche Sicherheitsausrüstung obligatorisch wie im Heimatland.
Empfohlene Ausrüstung
Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.
Informationen und Vorschriften für den Gebrauch von Funkanlagen
Für die Einfuhr von fest eingebauten UKW- und Grenzwellenanlagen bestehen keine formalen Beschränkungen. Sie müssen jedoch im Heimatland zugelassen sein.
Informationen und Vorschriften für den Gebrauch von Signalpistole
Signalpistolen sind bei der Einklarierung anzugeben. Der Europäische Feuerwaffenpass ist zwingend vorgeschrieben.
VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE
Fahr- und Ausweichregeln
- Positionslichter sind von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sowie bei unsichtigem Wetter zu führen.
- In Häfen ist jede Art von schnellem Fahren verboten.
- Wellenreiten ist in engen Durchfahrten, die von der Berufsschifffahrt befahren werden, untersagt. Von diesen Schiffen muss mindestens 50m Abstand gehalten werden.
- Motor- und Segelschiffe dürfen einen Streifen von 50m vor der Küste nicht befahren.
- Boote dürfen sich einem durch Bojen o.ä. abgegrenzten Strand nicht auf mehr als 50m, einem natürlichen Strand nicht mehr als 150m nähern.
- Rennboote, Boote mit Düsenantrieb oder Luftkissenboote dürfen sich nur bis auf 250 m der Küste nähern, falls das Befahren der Gewässer generell erlaubt ist.
UMWELTSCHUTZ
Die Verschmutzung des Meeres und der Küste mit Abfällen, Verpackungen oder Öl ist verboten.
Ein Teil der kroatischen Küstengewässer ist besonders geschützt. Für das Ankern und Übernachten gibt es in diesen Nationalparks Sonderregelungen.
I. Gebiet um die Insel Brioni.
II. An der Westküste Istriens ist der Limski-Kanal gesperrt.
III. Kornati - Nationalpark: Hier darf nur in einigen wenigen Buchten übernachtet werden. Meeresverschmutzung ist hier strengstens verboten. Das Befahren des Nationalparks Kornati ist gebührenpflichtig. Eintrittskarten für einen Tagesbesuch erhält man in den Marinas Betina, Kornati, Hramina, Kremik, Frapa, Mandalina und Zadar.
IV. Sonstige Gebiete sind durch Hinweistafeln am Ufer und durch Bojen gekennzeichnet.
GEFAHREN UND HINDERNISSE
Vor dem Auslaufen sollten unbedingt Informationen über die aktuellen Wetteraussichten eingeholt werden. Warnungen Einheimischer sollten ernst genommen werden, selbst wenn deren Prognosen unwahrscheinlich erscheinen. Die Wetterverhältnisse können in der Adria oft schnell wechseln.
Vorkommende Winde sind:
BORA Richtung NNO bis ONO
YUGO Richtung OSO bis SSO
MAESTRAL Richtung SSW bis WNW
Bora und Yugo treten hauptsächlich in den kälteren Monaten von September bis April auf. Bora ist ein trockener, kalter und plötzlich aufkommender Wind, der vom Festland kommt und beim "Herunterfallen" an der die Küste Kroatiens säumenden Gebirgskette beachtliche Geschwindigkeiten erreicht.
Yugo ist ein warmer, feuchter Wind, der häufig Regen mitführt. Der Yugo setzt langsam ein und weht besonders stark in der südlichen Adria. Der Maestral ist ein Schönwetterwind, der i.d.R. bei ruhigen Hochdrucklagen mittags einsetzt und am Abend abflaut. Auch im Sommer können in den Gewässern der Adria oft plötzlich jederzeit Stürme und vor allem Gewitter nicht zu unterschätzenden Ausmaßes auftreten.
TRAILERN VON MOTORBOOTEN
Bei der Einreise über Land ist die grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge nicht obligatorisch. Trotzdem ist es ratsam, diese mitzuführen, da es die Abwicklung bei möglichen Unfällen sehr erleichtert. Trailer sind, solange sie mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, durch die Versicherung des Zugfahrzeugs gegen Haftpflicht-Ansprüche versichert. Trotzdem ist eine eigene Haftpflichtversicherung für den Trailer schon deshalb zu empfehlen, weil Slowenien bei der Durchreise die grüne Versicherungskarte auch für Trailer verlangt.
Falls nicht anders ausgeschildert, gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: Autobahnen 130 km/h, Landstraßen 90 km/h, Ortschaften 50 km/h, PKW mit Anhänger 80 km/h.
In Kroatien gelten europäische Verkehrsregeln. Abblendlicht ist auch tagsüber vorgeschrieben. Es gilt die Gurtpflicht und ein Handyverbot am Steuer.
An einigen Autobahnen, Brücken und Tunnel müssen Gebühren bezahlt werden.
Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend. Gespanne, deren Abmessungen die erlaubten Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:
HRVATSKE CESTE D.O.O.
Ispostava Zagreb
Vončinina 3
10000 Zagreb - Kroatien
T: +385 1 472 25 55
E: info(at)hrvatske-ceste.hr
W: www.hrvatske-ceste.hr
Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ
Trg senjskih uskoka 7-8
10020 Zagreb - Kroatien
T: +385 1 652 40 70
F: +385 1 652 40 19
E: zagreb(at)cktz.hr
W: www.cktz.hr
Promet Varjacic
Bregovita 13
49000 Krapina - Kroatien
T: +385 1 37 19 00
F: +385 1 37 21 20
E: transport(at)krapina-sped.hr
W: www.krapina-sped.hr
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 ‰.
WEITERE WASSERSPORTARTEN
Informationen und Vorschriften zum Tauchen
Das Tauchen ist genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis ist bei der Gemeinde oder Polizei zu beantragen. Die Stellen, an denen sich Taucher befinden, müssen durch eine rote Boje mit einem Mindestdurchmesser von 30 cm oder einer Tauchflagge (orangefarbenes Rechteck mit einer weißen Diagonallinie oder durch die Flagge A des internationalen Signalalphabets) gekennzeichnet sein. Es gibt eine Reihe von Sperrzonen, an denen Tauchen verboten ist. Eine genaue Auflistung dieser Zonen erhalten Sie bei der Kroatischen Zentrale für Tourismus.
Informationen und Vorschriften zum Sportangeln
Für das Fischen ist eine Genehmigung erforderlich, die in den Touristikbüros der-jenigen Gemeinde, in der gefischt werden soll, beantragt werden muss.
Informationen und Vorschriften zum Baden
In Häfen ist das Baden verboten. Das Schwimmen ist nur innerhalb abgegrenzter Zonen oder in einer Entfernung von weniger als 100m von der Küste erlaubt.
TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE
Öffnungszeiten
Banken und Postämter sind Mo-Fr von 7.30 - 19.00 Uhr, staatliche Einrichtungen von 8.00 - 17.00 Uhr und Lebensmittelgeschäfte sowie Warenhäuser von 7.30 - 19.30 Uhr geöffnet.
Feiertage
Als Feiertage gelten in Kroatien der 1. Januar, der 1. und 30. Mai, der 6. und 22. Juni, der 15. August, der 1. November sowie der 25. und 26. Dezember. Arbeitsfrei sind zudem der 5. und 6. Januar, der Ostermontag und Ramadan-Bajram.
Versorgung
Krankenhäuser und andere Einrichtungen der Krankenversorgung (dom zdravlja), Ambulanzen und Apotheken gibt es in allen größeren Städten.
Kraftstoffversorgung
Die Treibstoffversorgung bereitet weder an den Straßen noch in den Häfen irgendwelche Schwierigkeiten.
Vorwahlen
Von Deutschland nach Kroatien: 00385
Von Kroatien nach Deutschland: 0049
Häfen und Liegeplätze
In Kroatien gibt es über 50 Marinas, in denen ca. 15.000 Liegeplätze zur Verfügung stehen. Alle Marinas haben als Standard Strom, Wasser, sanitäre Einrichtungen, Gastronomie und Versorgungsmöglichkeiten.
Währung
Offizielles Zahlungsmittel ist seit 1994 der Kroatische Kuna (HRK). Seine Schwankungen bewegen sich in engen Grenzen. Fremdwährungen werden an allen Banken, offiziellen Wechselstuben, Postämtern, Marinas, Touristenbüros und anderen offiziellen Stellen umgetauscht. Auch Kreditkarten (American Express, Diners, Euro-Card, Mastercard) werden ebenso wie Euroschecks akzeptiert.
WICHTIGE KONTAKTE
Kroatische Zentrale für Tourismus
Stephanstrasse 13
D-60313 Frankfurt
T: 0 69 238 5350
E: info(at)visitkroatien.de
Die Küstenfunkstellen strahlen täglich Seewetterberichte in kroatischer und englischer Sprache aus. Diese Berichte enthalten Angaben zur Wetterlage, Stationsmeldungen und die Vorhersage für die nächsten 24 Stunden:
Rijeka Radio UKW Kanal 24
Split Radio UKW Kanal 07,21,23
Dubrovnik Radio UKW Kanal 04,07
Außerdem strahlt Rijeka Radio auf Kanal 69, Radio Pula auf Kanal 73, Radio Split auf Kanal 67, Radio Sibenik auf Kanal 73 und Radio Dubrovnik auf Kanal 73 in der Saison ununterbrochen Wettermeldungen aus.
Der amtliche kroatische Seewetterbericht wird in der Saison von den Marinas für den jeweiligen Tag in kroatischer, englischer und deutscher Sprache ausgehängt. Nautische Warnnachrichten, bei denen Informationen über Schifffahrtsbehinderungen, Ausfall von Leuchtfeuern, Sperrzonen, etc. bekannt gegeben werden, werden jeweils im Anschluss an den Seewetterbericht von den Küstenfunkstellen ausgestrahlt.
Ärztlicher Notdienst: 194
Polizei: 192
Feuerwehr: 193
Die zentrale Rufnummer ist 195, vom Handy +385 11 95.
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Istrien Magazin 2017 – Genuss und Lifestyle an der kroatischen Adria
Kostenlose Nautische Basis - Informationen Kroatien und weiterführende Literatur
Kvarner – Mediterrane Vielfalt an der kroatischen Adria
Nautisches Kroatien – Voller unentdeckter Inseln
Offizielles touristisches Portal Istriens mit nautischen Informationen
Offizielle Website des Tourismusverbandes der Region Kvarner
Offizielle Website des Tourismusverbandes der Region Split-Dalmatien